Während seines Krankenstandes wurde ein Küchengehilfe gekündigt. Mit Hilfe der Arbeiterkammer klagte er vor Gericht und bekam 3.000 Euro zugesprochen.
Das Gericht habe zu 100 Prozent zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Das teilte die Arbeiterkammer, die für den Angestellten vor Gericht zog, am Freitag mit.
Der Unternehmer aus dem Bezirk Linz-Land habe den Rauswurf des kranken Mitarbeiters bei der Gebietskrankenkasse als „unberechtigten vorzeitigen Austritt" deklariert.
„Der Mitarbeiter hatte aber nie einen Austritt erklärt und hätte durch die Vorgehensweise seines Chefs viel Geld verloren", heißt es von Seiten der Arbeiterkammer.
Vor Gericht wurden dem Betroffenen nun 3.000 Euro zugesprochen. Die Nachzahlung setzt sich aus der Entgeltfortzahlung im Krankenstand, offenem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und einer Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub zusammen.
Da sich solche Fälle seit Jahren häuften, fordert die Arbeiterkammer Regelungen für einen Kündigungsschutz im Krankheitsfall.
(mip)