Wirtschaft

Arbeiterkammer: Kein Faschingszwang im Büro

Faschingsdienstag naht und damit stellt sich die jährliche Frage: Darf oder muss ich mich für den Arbeitstag verkleiden?

Heute Redaktion
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Die Arbeiterkammer (AK) sagt Nein. Arbeitnehmer können nicht dazu gezwungen werden sich zu verkleiden, der Arbeitgeber kann höchstens den Wunsch nach einer Kostümierung äußern.

Verkleidungen können nur dann verpflichtend sein, wenn jemand extra für ein Faschingsfest eingestellt wurde.

Auf der anderen Seite gilt in Jobs, wo es festgelegten Dresscode gibt: Ist grundsätzlich formelle Arbeitskleidung üblich, sollten auch im Fasching Verkleidungen tabu sein - außer der Arbeitgeber erlaubt das ausdrücklich.