Niederösterreich

Weihnachtsgeschenk daneben? Kein Recht auf Umtausch

Eine "Heute"-Leserin fragt, ob sie ein Weihnachtsgeschenk umtauschen kann, wenn es dem Neffen nicht gefällt. Die AK klärt auf.

Erich Wessely
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
Bild: AK

Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leserin Karin E. fragt: „Ich möchte meinem Neffen eine Krawatte zu Weihnachten schenken. Kann ich diese, wenn sie ihm nicht gefällt, umtauschen?“

"Ein Recht auf Umtausch gibt es in Österreich grundsätzlich nicht. In der Praxis bieten ihn aber viele Geschäfte dennoch an. Vor allem im Weihnachtsgeschäft gewähren viele Geschäfte eine Umtauschmöglichkeit. Ob umgetauscht, eine Gutschrift ausgestellt oder der Kaufpreis in bar erstattet wird, sowie die Frist dafür, legt das Unternehmen fest", heißt es seitens der AK Niederösterreich.

Vermerk auf Rechnung

Tipp der AK: Lassen Sie Frist und Bedingungen auf der Rechnung vermerken, um auf der sicheren Seite zu sein. Dann können Sie sich später darauf berufen.

„Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Weitere Infos bei der AK-Konsumentenberatung unter der Tel.: 057171-23000

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