Wirtschaft

Arbeitslose verdienen 2014 mehr

Heute Redaktion
14.09.2021, 02:48

2014 ist bereits voll im Gang und wie jedes Jahr mussten sich Arbeitnehmer auch in der Berufswelt auf Neuerungen einstellen. Vor allem bei den Sozialleistungen, aber auch beim Arbeitslosengeld gibt es Verbesserungen, wie die Arbeiterkammer jüngst feststellte.

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt 2014 für Menschen, die maximal 40 Stunden im Monat arbeiten von 386,80 auf 395,13 Euro monatlich.
Die Obergrenze beim Arbeitslosengeld erhöht sich auf 48,02 Euro pro Tag. 2013 lag der höchstmögliche Tagessatz bei 47,19 Euro.
Die Höchstbeitragsgrundlage, für die Sozialversicherung zu zahlen ist, erhöht sich von 4440 Euro auf 4530 Euro brutto pro Monat.
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es seit 1. Jänner 2014 die Möglichkeit, die gewählte Variante innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung einmal zu ändern. Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kindergeld erhöhte sich auf 6400 Euro im Jahr.
Bezüglich Pflegegeld haben Sie ab sofort die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder -teilzeit von bis zu drei Monaten zu vereinbaren. Für die finanzielle Absicherung der Betroffenen während dieser Zeit wird ein Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz festgesetzt.
Das Pflegegeldverfahren, welches die Voraussetzung für weitere Schritte ist, muss seit 1. Jänner binnen zwei Wochen abgeschlossen werden. Bisher dauerte dies rund 58 Tage.
Beim Krankenstand gibt es 2014 ebenfalls Neuerungen: Künftig müssen Krankenversicherungsträger Beschäftigte im Krankenstand sechs Wochen vor Ablauf der Höchstdauer des Krankengeldanspruchs über einen bevorstehenden Wegfall informieren.
Arbeiter in Katastrophenfällen: Für sie gab es bisher keinen gesetzlichen Entgeltfortzahlungsanspruch beim Ausfall in der Arbeit. Dies wurde nun angepasst.

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