Wirtschaft

Bis zu 1.200 Euro für den Arbeitsplatz "dahoam"

Heute Redaktion
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Arbeitszimmer werden in Kürze viel einfacher absetzbar. Und zwar auch dann, wenn sie nicht ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Arbeitszimmer werden in Kürze viel einfacher absetzbar. Und zwar auch dann, wenn sie nicht ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Bild: iStock

Gute Nachrichten für alle Ein-Personen-Unternehmen: Ab 2021 können bis zu 1.200 Euro abgesetzt werden, auch wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.

Allein in Wien arbeiten zurzeit rund 65.000 Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Ein großer Teil von ihnen hat ihren Arbeitsplatz zuhause in den eigenen vier Wänden. Viele arbeiten vom Wohnungsverband aus, ohne ein eigenes Arbeitszimmer zu haben. Ihren Arbeitsplatz konnten sie steuerlich daher nicht absetzen - bis jetzt.

Bis zu 100 Euro monatlich

Bisher darf ein Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit bildet und der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird. Diese Bestimmung entspricht aber oft nicht mehr der heutigen digitalen, mobilen Arbeitswelt zehntausender Österreicher.

Räumlichkeiten werden gleichzeitig für berufliche und für private Zwecke genutzt oder in anderen Fällen mit anderen jungen Unternehmen geteilt. Darüber hinaus bestehen auch Berufsbilder, die kein Büro als klassischen Mittelpunkt vorsehen. Die neue Regelung bedeutet eine gesetzliche Anpassung an die heutigen gesellschaftlichen und technischen Gegebenheiten.

Parlamentsbeschluss fehlt noch

"Ab 2021 werden EPU ihren Arbeitsplatz im Wohnungsverband mit bis zu 1.200 Euro pro Jahr bzw. 100 Euro im Monat steuerlich abschreiben können", freut sich die EPU-Beauftragte der Wirtschaftskammer Wien, Kasia Greco, nach einem entsprechenden Beschluss im Ministerrat der türkis-grünen Bundesregierung.

Das Vorhaben muss als konkreter Gesetzesentwurf noch im Parlament beschlossen werden.

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