Politik

Arbeitsprogramm der Regierung im Bereich Arbeit &For...

Die Regierung hat sich in einem umfangreichen Kapitel dem Thema Arbeit, Soziales und Zukunft des Standorts Österreich gewidmet.

Heute Redaktion
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Bild: Lisi Niesner/Heute

Beschäftigungsbonus: 

Nach der schrittweisen Senkung der Lohnnebenkosten im Ausmaß von 1 Milliarde Euro werden die Lohnnebenkosten noch einmal gesenkt. Dazu wird ein Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze eingeführt. Für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) – beginnend mit Juli 2017 – werden den Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet. Dies gilt für jene Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen.

Die Abwicklung erfolgt über die aws (Anm. Förderbank). Die Maßnahme ist für drei Jahre befristet und wird evaluiert. Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. Juli 2017.

Vermeidung von Gewinnverschiebungen: 

Ausländische Konzerne, insbesondere im Onlinebereich, die erfolgreich in Österreich tätig sind, aber aufgrund ihrer Struktur keine oder geringe Steuern in Österreich zahlen und Wertschöpfung aus Österreich abziehen, sollen in Zukunft effizienter besteuert werden. Ein Maßnahmenpaket umfasst zusätzlich zu jenen Maßnahmen, die bereits auf internationaler Ebene forciert und mitbeschlossen wurden (z. B. BEPS-Regelungen zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen) auch nationale Maßnahmen. So wird beispielsweise die Werbeabgabe – aufkommensneutral – auf den Online-Bereich ausgeweitet. Der Steuersatz wird bei gleichbleibendem Aufkommen dadurch reduziert.

Der Finanzminister wird diesbezüglich bis Ende Juni ein Maßnahmenpaket vorlegen. Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 / Start: 1. Jänner 2018.

Kalte Progression

Mit der Steuerreform 2015/16 hat die österreichische Bundesregierung die Kaufkraft deutlich gestärkt. Die Entlastung von 5 Milliarden Euro hat das Wachstum spürbar gesteigert und 2016 0,4 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum beigetragen. Damit die Entlastung nicht durch das Wirken der kalten Progression verloren geht und die Entlastungswirkung der Steuerreform nachhaltig gesichert werden kann, schlägt die Bundesregierung ein konkretes Modell zum Ausgleich der kalten Progression vor.

Ab 5 % aufgelaufener Inflation werden die ersten beiden Tarifstufen von 11.000 Euro und 18.000 Euro automatisch indexiert. Damit werden rund 80 % der kalten Progression automatisch ausgeglichen und alle SteuerzahlerInnen automatisch entlastet. Über die weiteren Entlastungsmaßnahmen entscheidet die Politik auf Basis eines Progressionsberichts. Der Progressionsbericht wird vom BMF veröffentlicht – ebenfalls ab 5 % aufgelaufener Inflation – und ermittelt insbesondere das steuerliche Mehraufkommen aus der kalten Progression sowie die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommenssteuertarifs samt Beispielen zu den Auswirkungen der kalten Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen unter Berücksichtigung des jeweiligen Warenkorbes.

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2019

Halbierung Flugabgabe

Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen, und die Standortattraktivität zu erhöhen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu forcieren, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018 kommen. Damit sichert die Bundesregierung die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig ab. Die Tarifreduktion bei der Flugabgabe soll zudem den Konsumentinnen und Konsumenten zu Gute kommen. Im Jahr sind das über 10 Mio Betroffene.

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018

Lesen Sie weiter: Entgeltfortzahlung NEU bis Arbeitszeitflexibilisierung

Entgeltfortzahlung NEU

Damit künftig die Krankheit eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin Mikrounternehmen nicht mehr in existentielle Schwierigkeiten bringt, soll der bereits bestehende AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung ausgebaut werden: für alle Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen steigt der Zuschuss auf 75 % der Entgeltfortzahlung.

Umsetzung: Ministerrat im April / Start: 1. Juli 2017

Erhöhung Forschungsprämie auf 14 %

Erste Zwischenergebnisse aus der Evaluierung der Forschungsprämie zeigen die positiven Effekte dieser Maßnahme für den Forschungsstandort Österreich. Zur weiteren Förderung der Forschungstätigkeit der österreichischen Wirtschaft und zur Sicherung und zum Ausbau qualifizierter Arbeitsplätze soll die Forschungsprämie ab dem Jahr 2018 weiter erhöht werden.

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018

Investitionsförderung – Vorzeitige Abschreibung

Um Investitionsanreize zu setzen, soll die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen geschaffen werden. Diese Unternehmen können eine vorzeitige Abschreibung (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie)  in Höhe von 30 % geltend machen. Durch die Befristung der Maßnahme von 01.03. bis 31.12.2017 sollen gezielt Investitionsanreize im Jahr 2017 gesetzt werden. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie beispielsweise Maschinen (ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW). Klein- und Mittelbetriebe profitieren von der bereits beschlossenen Investitionszuwachsprämie für die Jahre 2017 und 2018.

Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. März 2017

Wohnpaket

Die Bundesregierung setzt sich das Ziel, qualitativ hochwertigen Wohnraum für alle Menschen leistbar zu machen. Das erhöhte Mietpreiswachstum der vergangenen Jahre ist vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurück zu führen. Um dieses Missverhältnis auszugleichen, wird zusätzliches Bauland sowie privates Kapital für den sozialen Wohnbau mobilisiert, ohne dass der gemeinnützige wohnungswirtschaftliche Kreislauf dadurch gestört wird.

Konkrete Maßnahmen sind insbesondere:

Öffnung "Lebenszyklusmodell" Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Investitionen in den sozialen Wohnbau – Ziel: flexiblere Investitionsmöglichkeiten für Pensionsinvestmentfonds, Mitarbeitervorsorgekassen, Versicherungen

Zusätzliche Mobilisierung privaten Kapitals

Um institutionellen Anlegern Investitionen in Anteile gemeinnütziger Wohnbauträger zu erlauben, soll der künftige Verkaufspreis dieser Anteile über dem Kaufpreis liegen können, ohne dass es zu höheren Gewinnausschüttungen der Wohnbauträger kommen muss. Baulandmobilisierung (Verfassungsbestimmung notwendig):

•• Schaffung von Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau

•• Bei Umwidmungen von Grundstücken der öffentlichen Hand (iwS) in Bauland sollen 25 % als Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnraum ausgewiesen/vorbehalten werden

– das verpflichtende 25 % Anbot verfällt, wenn kein Bedarf dafür bestehen sollte, nach einer bestimmten Frist;

•• System soll auch auf Baurechtsflächen anwendbar sein bzw. es Gemeinden zweifelsfrei ermöglichen, Baurechte zugunsten geförderter Wohnungen bzw. förderbaren Wohnraums auch zu einem begünstigten Zins vergeben zu können;

•• Bei Vorbehaltsflächen soll die jeweilige landeswohnbauförderrechtliche Preisobergrenze/ Baurechtszinsobergrenze gelten; Bauträger (Gewerbliche und gemeinnützige Bauträger) kommen bei Einhaltung der landesförderrechtlichen Vorschriften in den Genuss günstigerer Baugründe;

•• Grundstücke der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden); explizit ausgenommen von einer solchen Regelung sind Grundstücke von PrivateigentümerInnen; Klarstellung zur Anwendbarkeit der Vertragsraumordnung (Verfassungsbestimmung);

•• Klarstellung, dass die Instrumente der Vertragsraumordnung als Planungsmaßnahme in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegen;

•• das Koppelungsverbot soll künftig bei Vertragsraumordnungsmaßnahmen kein Hinderungsgrund mehr sein.

Umsetzung: Ministerrat im November 2017

Arbeitszeitflexibilisierung

Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bis 30. Juni 2017 sollen die Sozialpartner ein Paket vereinbaren. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag beschließen.

Lesen Sie weiter: Arbeitnehmerschutz/Arbeitsinspektorat bis Rechtssicherheit Selbstständige

Arbeitnehmerschutz/Arbeitsinspektorat

Der bereits eingeleitete Verhandlungsprozess mit den Sozialpartnern wird zügig fortgesetzt, mit dem Ziel eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes im ersten Halbjahr 2017 zu verabschieden. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine praxistaugliche Entlastung für alle Stakeholder, im Besonderen für Unternehmen, zu erreichen. Konkret sollen beispielsweise die Meldepflichten nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Arbeitsruhegesetz reduziert und für Beinaheunfälle entfallen.

Die Genehmigungsverfahren durch die Arbeitsinspektion im AZG und ARG werden reduziert und die Begehungsintervalle verlängert. Im Sozialministerium wird eine Ombudsstelle eingerichtet, um Beschwerden entgegen zu nehmen und zusätzliche Beratung anzubieten.

Umsetzung: Ministerrat im Juli 2017, Start Ombudsstelle: Mai 2017

Zuzug auf den österreichischen Arbeitsmarkt/ Export von Familienbeihilfe

Die Bundesregierung bekennt sich klar zu Europa, zur Europäischen Union als starkem weltpolitischen Player und ihren vertraglichen Grundlagen. Allerdings ist das Arbeitskräfteangebot in Österreich in den letzten Jahren stark gestiegen und hat seit 2010 um knapp 300.000 Personen zugenommen. Davon sind mehr als 50 % aus den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugewandert und haben den Druck am Arbeitsmarkt erhöht.

Die Bundesregierung bekennt sich daher zur Reduktion und Begrenzung der Arbeitskräftemigration. Die Bundesregierung wird sich gemeinsam gegenüber der Europäischen Kommission für eine Beschränkung des weiteren Zuzugs auf den österreichischen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Interessen der ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen und ArbeitgeberInnen im Rahmen des Sekundärrechts einsetzen.

Die Bundesregierung bekennt sich zum Instrument der Arbeitsmarktprüfung. Arbeitsmarktprüfungen sind ein effektives und erprobtes Instrument zur deutlichen Reduktion der Arbeitslosigkeit: nur wenn sich für eine Stelle kein geeigneter in Österreich gemeldeter Arbeitsloser findet, kann die Stelle ohne Einschränkungen vergeben werden. Dazu notwendige Änderungen im EU-Sekundärrecht werden der Europäischen Kommission gemeinsam mit der Ausgestaltung der Anwendung der Arbeitsmarktprüfung vorgelegt. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung im Rahmen der zuständigen Gremien auf europäischer Ebene dazu, sich für legistische Änderungen der bestehenden Regelungen einzusetzen, damit die exportierte Familienbeihilfe indexiert werden kann.

Umsetzung: Vorlage des österreichischen Vorschlages an die Europäische Kommission bis März 2017

Mobilität am Arbeitsmarkt erhöhen

Kombilohnmodell zur Förderung der Mobilität:

•• Bundesrichtlinie Kombilohnbeihilfe aus 2015 erweitern um einen neuen förderbaren Personenkreis (Pkt 6.3 der RL): Arbeitslose Personen, die auf einen näher gelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind eine entferntere Arbeitstelle anzunehmen.

•• Die Mindestentfernung orientiert sich an den Grenzen der Zumutbarkeit (insb. Wegzeiten).

•• Gleichzeitige Gewährung von Kombilohnbeihilfe und Entfernungsbeihilfe (siehe unten) ist möglich.

•• Beihilfe wird für bis zu 1 Jahr gewährt.

•• Abdeckung innerhalb des bestehenden AMS-Förderbudgets. Übersiedlung unterstützen – Entfernungsbeihilfe ausweiten

•• Bundesrichtlinie: Beihilfen zur Förderung der regionalen Mobilität und Arbeitsaufnahme überarbeiten. Schon derzeit kann die Entfernungsbeihilfe neben Fahrtkosten auch für Unterkunftskosten (abzgl. Selbstbehalt von 67 Euro) gewährt werden. Die monatliche Höchstgrenze liegt bei 203 Euro.

•• Da der Lebensmittelpunkt bei einem neuen Job nicht sofort verändert wird, fallen typischerweise

für einen Übergangszeitraum Kosten für doppelte Haushaltsführung an.

•• Zur Erleichterung der Übersiedlung wird das Modell der Entfernungsbeihilfe ausgebaut: Für die reinen Fahrtkosten bleibt der Deckel weiterhin bei 203 Euro. Zusätzlich kann zur Abdeckung der höheren Wohnkosten für doppelte Haushaltsführung eine Beihilfe von bis zu 400 Euro pro Monat zuerkannt werden (max. 4.800 Euro pro Jahr).

•• Prüfung der Fördernotwendigkeit wie bisher durch das AMS.

•• Beihilfe wird für bis zu 2 Jahre gewährt.

•• Abdeckung innerhalb des bestehenden AMS-Förderbudgets

•• Aufstockung der generellen Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden (§ 7 Abs 7 2.Satz AlVG entfällt), weil vom AMS in der Praxis unter 20 Stunden kaum Jobs vermittelt werden können.

•• Als Zumutbarkeitsgrenze wird analog zu den Stichtagen der Sozialpartnervereinbarung, die bis 30. Juni 2017 zum Mindestlohn vorliegen soll, eine Untergrenze von 1.500 Euro bei Vollzeit für die Zumutbarkeit festgelegt.

Umsetzung: Anpassung der AMS-Richtlinien und Ministerrat im Mai 2017 /

Start: 1. Jänner 2018

Vereinfachung bei Mehrfachversicherung

In der Erwerbstätigkeit sind viele Kombinationen möglich. Personen die mehrere versicherungspflichtige

Tätigkeiten ausüben, wie z. B.: echter Dienstnehmer und Nebenerwerbslandwirt, entrichten mehrfach SV-Beiträge und sind mehrfach versichert. Die Beitragspflicht besteht insgesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 166 Euro/Tag, entspricht 4.980 Euro/Monat).

Überschreitet die Summe der Beitragsgrundlagen die Höchstbeitragsgrundlage, ist über Differenzvorschreibungen (im Vorhinein) bzw. Beitragserstattungen (im Nachhinein) das Bezahlen von zu vielen Beiträgen vermeidbar. Die entsprechenden Anträge müssen aber in der Regel aktiv gestellt werden. In Zukunft soll eine automatische Differenzvorschreibung/ Beitragserstattung durch die Sozialversicherung bei mehreren Erwerbstätigkeiten eingeführt werden.

Start: September 2017

Rechtssicherheit Selbstständige/Unselbstständige

Die legistische Umsetzung des Sozialpartnerpapiers zur Schaffung von Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit erfolgt im 1. Halbjahr 2017.

Umsetzung: Ministerrat im März 2017, Start: 1. Juli 2017

Lesen Sie weiter: Abschaffung des Kumulationsprinzips bis Start Ups

Abschaffung des Kumulationsprinzips

Zur Entlastung von BürgerInnen und Unternehmen sollen die Sozialpartner bis 30. Juni 2017 eine Lösung ausarbeiten. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal 2017 einen eigenen Vorschlag beschließen.

Angleichung Pensionssysteme (einheitliches Pensionssystem)

Einrichtung einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit BMF/BKA/BMASK zur Harmonisierung der Pensionssysteme (z. B. Beamte und ASVG).

Umsetzung: Start der Arbeitsgruppe April 2017

Mindestlohn

Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Umsetzung eines Stufenplans für einen flächendeckenden Mindestlohn von zumindest 1.500 Euro bis 30.6.2017. Gleichzeitig wird im 1. Halbjahr 2017 ein gesetzlicher Vorschlag vorbereitet. Sollte sich in dieser Frage keine gemeinsame Lösung abzeichnen, wird die Bundesregierung im 3. Quartal einen eigenen Vorschlag beschließen.

Beschäftigungsaktion 20.000

Für Ältere ist es besonders schwer, einen Arbeitsplatz zu finden, obwohl es viele Bereiche gibt, in denen zusätzliche Arbeitsplätze benötigt werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren. Die Beschäftigungsaktion 20.000 startet im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland in einem Bezirk). Das Modell wird so ausgestaltet, dass es keine Verdrängungseffekte gibt. Diese Mittel für die Beschäftigungsinitiative werden auf zwei Jahre (bis Juni 2019) befristet zur Verfügung gestellt.

Zur Finanzierung werden für den gesamten Zeitraum der Aktion zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (zusätzlich zu den passiven Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 aktiviert werden).

Im Herbst 2018 werden die Pilotprojekte evaluiert. Bei erfolgreicher Evaluierung wird die Beschäftigungsaktion 20.000 fortgesetzt und weitere 200 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung gestellt. Die Pilotprojekte werden durch Coachingmaßnahmen begleitet, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus der geförderten Beschäftigung zu erleichtern. Die Maßnahmen werden aus den aktivierten Arbeitsmarktmitteln gezahlt.

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Juli 2017

Lockerung Kündigungsschutz 50+

Um die Neu-Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind zu erleichtern wird die derzeitige Regelung modifiziert. Die Legistik zur Beseitigung von Beschäftigungshemmnissen für Ältere durch Wegfall der Frist in § 105 Abs. 3b letzter Satz Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) wird im ersten Quartal dem Parlament zugewiesen.

Umsetzung: Ministerrat im März 2017 / Start: 1. Juli 2017

Intensivbetreuung bei Vermittlungsproblemen

Es wird ein eigenes Case Management eingerichtet, wo geschulte Case ManagerInnen Personen mit Vermittlungsproblemen intensiv betreuen und helfen, ihre individuellen Problemlagen zu lösen. Durch den Besuch einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung steht diese Gruppe vorübergehend dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Umsetzung: AMS-Verwaltungsrat im 3. Quartal 2017 / Start: 1. Jänner 2018

Lesen Sie weiter: Gesundheit

Gesundheit

Wartezeiten CT/MRT

Die Bundesregierung erwartet von den Vertragsparteien (SV und WKÖ) bis Ende März eine vertragliche Lösung für bestehende Wartezeiten für CT und MRT Untersuchungen. Sollte eine Einigung im Rahmen der bestehenden Rahmenvereinbarung auf Bundesebene oder in den einzelnen Gesamtverträgen im angegebenen Zeitraum nicht erfolgen oder vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen als nicht ausreichend zur nachhaltigen, diagnoseabhängigen Reduktion von Wartezeiten erachtet werden, wird die Bundesregierung umgehend notwendige gesetzliche Maßnahmen in ASVG (Gesamtvertrag) oder KaKuG in Bezug auf CT

und MRT treffen, um die entsprechende Reduktion der Wartezeiten sicherzustellen. Stärkung der ambulanten Versorgung

Vorantreiben der im FAG und den beiden 15a Vereinbarungen mit Finanzierung beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung, das betrifft insbesondere:

•• Primärversorgung ausbauen: Sicherstellung effektiver wohnortnaher hausärztlicher

Versorgung. Kooperation verschiedener Gesundheitsberufe und Schaffung moderner

Arbeitsbedingungen und Öffnungszeiten, Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen

im ersten Halbjahr 2017. Schrittweise Umsetzung von zumindest 75 Primärversorgungseinheiten

bis 2020.

•• Fachärztliche Versorgung: Um den ambulanten Bereich in den Spitälern zu entlasten

Ausbau effektiver ambulanter Facharztstrukturen. Multidisziplinäre Leistungsstrukturen

möglichst unter einem Dach, um kurze Wege für Patienten zu sichern. Schaffung

attraktiver Arbeitsbedingungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die gesetzlichen

Grundlagen werden bis Ende 2017 erarbeitet.

•• Psychische Gesundheit - Die Bundesregierung bekennt sich zum Ausbau und einfachen Zugang zu psychischer Versorgung durch:

•• umfassende psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der bestehenden Systeme der Sachleistungsversorgung sowie

•• Versorgung im Bereich Mental Health Kinder-/Jugendgesundheit im Rahmen multiprofessioneller

Versorgungsstrukturen.

Zu diesem Zweck werden die SV-Träger und der Hauptverband aufgefordert, bis 30. Juni 2017 ein Konzept samt Meilensteinplan für den Ausbau kostenloser Therapieeinheiten um österreichweit ein Viertel vorzulegen, wobei die bereits bestehende Versorgungslage durch die einzelnen Träger zu berücksichtigen ist. Im Jahr 2020 muss der Hauptverband einen Tätigkeitsbericht über den Ausbau der Maßnahmen vorlegen. In der Zwischenzeit ist dem Verbandsvorstand und der Trägerkonferenz regelmäßig über den Stand des Ausbaus zu berichten. Darüber hinaus wird eine Novelle des Psychotherapiegesetzes erarbeitet.

Umsetzung: Ausbauplan durch Hauptverband und Sozialversicherungsträger bis 30. Juni 2017 / Start des Ausbaus anhand der Meilensteinziele ab Beginn des 2. Halbjahr 2017.

Begutachtungsentwurf PsychotherapieG im 4. Quartal 2017

Lesen Sie weiter: Start Ups und modernes Insolvenzrecht!

Modernes Insolvenzrecht – Kultur des Scheiterns

•• Risiko verringern, Gründungen forcieren

Wirtschaftliches Scheitern ist eine Folge alltäglicher Risiken und nachweislich besonders glückloser Selbständigkeit. Dies gilt sowohl für EPUs als auch für gescheiterte Unternehmer aus haftungsbeschränkten Gesellschaften, da die Gesellschafter für Finanzierungen persönliche Haftungen unterschreiben müssen.

•• 3 Jahre keine Quote: Menschen, die ein solches finanzielles Scheitern erlebt haben, sollen eine rasche Chance auf Neustart erhalten. Besonders gescheiterte Selbständige sind durch ihre höheren Schulden (durchschnittlich 290.000 EUR gegenüber 63.000 EUR) von den Hürden im bestehenden Privatinsolvenzrecht besonders stark betroffen, im Abschöpfungsverfahren schaffen nur 33 % der gescheiterten UnternehmerInnen die bestehende 10 % Quote aus eigenen Leistungen (andere 51 %), weitere 23 % nur durch finanzielle Unterstützung Dritter (andere 18 %).

•• Maßnahme: Novelle der Privatinsolvenz (Insolvenzordnung) – Eckpunkte: Die Frist im Abschöpfungsverfahren wird auf 3 Jahre reduziert, um eine rasche Rückkehr in eine produktive Berufssituation zu ermöglichen. Weiters soll die derzeit geltende Mindestquote zur Gänze entfallen. Umsetzung: Ministerrat im März 2017 / Start 1. Juli 2017

Start-Ups: Exzellenznetzwerke & Cluster

Das Start-Up-Ökosystem entwickelt sich dynamisch und stetig wachsend. In den letzten Jahren sind in Österreich über 60 Inkubatoren und Akzeleratoren entstanden. Es gibt über 130 Co- Working Spaces, 7 uninahe öffentlich finanzierte Gründungszentren ("AplusB-Zentren") sowie zahlreiche private Gründer-Hub-Initiativen.

Durch die Kooperation von Wissenschaft, Forschung, Bildungseinrichtungen, Wirtschaft, Industrie und dem Startup-Ökosystem sollen Exzellenznetzwerke und Cluster auf Basis bestehender Stärkefelder und bestehender Strukturen gebildet oder gestärkt werden, mit dem Ziel für diese internationale Sichtbarkeit zu erreichen und aus diesen heraus Weltmarktführer hervorzubringen.

Bottom-up Prozess:

•• Schritt 1 – Um Schwerpunktfelder zu identifizieren, in denen ein hohes Potenzial zur internationalen Marktführerschaft gesehen wird, starten BMWFW und BMVIT einen Open Innovation Prozess. Unter Beteiligung von Start-ups, Inkubatoren, Leitbetrieben sowie Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen werden die bestgeeignetsten Schwerpunktfelder mit dem größten Potenzial herausgearbeitet.

•• Schritt 2 – Aus der Analyse ergeben sich Stärkebereiche in denen Österreich einen spezifischen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Ländern hat bzw. zukünftig haben könnte. Es erfolgt eine Entscheidung welche Bereiche und Innovationssysteme am besten »skalierbar« sind und wo Österreich auf Grund seiner Gegebenheiten international Weltspitze sein kann. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird zudem analysiert, welche Maßnahmen jeweils für ein konkretes Exzellenznetzwerk oder einen Cluster notwendig sind. Dieser Prozess soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein.

•• Schritt 3 – 2018 erfolgt die Umsetzung der definierten Maßnahmen in einer Partnerschaft zwischen Unternehmen und Staat.

Um dies zu unterstützen, soll der Einsatz privaten Risiko- und Wachstumskapitals verbessert werden. Insgesamt soll 1 Milliarde EUR von Banken, Versicherungen und Stiftungen für die Finanzierung und Investments in Start-ups, Spin-Offs und Wachstumsunternehmen mobilisiert werden. Dafür sollen primär kapitalschonende Instrumente, wie staatliche Garantien und aufkommensneutrale Maßnahmen, wie eine Flexibilisierung des Stiftungsrechts sowie eine Reformierung von Veranlagungsvorschriften zur Anwendung kommen. Diesbezüglich legen BKA, BMWFW und BMF bis Ende Juni 2017 einen konkreten budgetneutralen Entwurf vor.

Jedes Exzellenznetzwerk und jeder Cluster ist einem Fachbereich gewidmet und soll über optimale Forschungsanbindung, weltweit einzigartige Industriepartnerschaften, eine attraktive Infrastruktur (von Räumlichkeiten bis Datenanbindung), internationale Kooperationen und Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründungs- und für die Wachstumsphase verfügen. Gefördert wird beispielsweise die Finanzierung von Grundlagen- und angewandter Forschung in Verbindung mit Prototypenentwicklung, Infrastrukturkosten (z. B. Geräte, Co-Working Spaces etc.), gemeinsam nutzbare Innovations-, Gründungs- und Finanzierungsexpertise sowie Beratungsleistungen wie etwa Steuer- oder Rechtsberatung, Personalkosten für gemeinsame administrative Services.

Umsetzung: Analyse bis Dezember 2017 / Start: 2018

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