Österreich

Arbeitsunfähiger Landwirt: Kein Anspruch auf Pension

Heute Redaktion
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Ein zehn Kilo schweres Gebäudeteil warf Karl Reiner aus der Bahn. Seit dem Unglück Ende 2013 ist der 59-Jährige arbeits- aber nicht erwerbsunfähig.

„Mir geht es gesundheitlich schlecht, ich habe Schwindelanfälle und in den letzten Wochen keine Nacht durchgeschlafen", so der verzagte Landwirt aus Weigelsdorf (Baden) zu „Heute".

Körperlich angeschlagen kämpft Karl Reiner an zwei Fronten: Am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien um Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Arzt- und Therapiekosten. Streitwert: 211.275 Euro. Und am Arbeits- und Sozialgericht Wr. Neustadt um seinen Pensionsanspruch.

Das Drama passierte zu Weihnachten: Am 25. Dezember 2013 hatte Karl Reiner seine Gattin zur Arbeit nach Baden gebracht, am Gehsteig knallten ihm herunterfallende Teile des Styroporgesimses vom zweiten Stock eines Gebäudes auf die Schulter. Der Bauer ließ sich im Krankenhaus ambulant behandeln, doch massive Kopfschmerzen folgten, bis heute leide er an den Folgeschäden. Der Sohn musste den Hof mit einem Arbeiter übernehmen.

Die Erwerbsunfähigkeitspension wurde ihm laut Gerichtsurteil vom 4. Mai 2015 verwehrt. In der Begründung heißt es wörtlich: „Nach den Feststellungen kann der Kläger (Karl Reiner, Anm.) aufgrund seines Leistungskalküls zwar nicht mehr als Landwirt arbeiten, er wäre aber am allgemeinen Arbeitsmarkt beispielsweise als Abräumer in einem Selbstbedienungsrestaurant einsetzbar."

Ein Sachverständiger bezeichnete auch die Tätigkeit als „Portier"­ oder das „Verpacken von Fertigprodukten" als Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.

Karl Reiner ist enttäuscht: „43 Jahre habe ich in die Sozialversicherungsanstalt der Bauern eingezahlt. Jetzt wird mir nicht geholfen. Das schmerzt sehr." (E. Wessely)

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