Österreich

ARBÖ wehrt sich gegen Polizei-"Kopfgeldjagd"

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Von jedem Polizisten werden mindestens sieben Anzeigen gegen Wiener Autofahrer erwartet, geht aus einem "Marschbefehl" für die Polizeiinspektionen hervor. Das Abkassieren von Autofahrern stößt dem ARBÖ sauer auf, der nun von einer "Kopfgeldjagd" spricht.

, geht aus einem "Marschbefehl" für die Polizeiinspektionen hervor. Das Abkassieren von Autofahrern stößt dem ARBÖ sauer auf, der nun von einer "Kopfgeldjagd" spricht.

"Das hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun", erklärt Günther Schweizer, Landesgeschäftsführer Wien. Der Befehl der Exekutive, ihren Polizisten in Wien ein Minimum an Anzeigen zu fordern, sei skandalös. "Die Polizei wird so vom Freund und Helfer zum Abkassierer und damit Handlanger des Fiskus", ist Schweizer überzeugt. Die Verkehrssicherheit müsse Vorrang haben, diese bliebe aber völlig auf der Strecke, wenn die Beamten künftig unter Druck abkassieren müssen.

"Diese Order erinnert an eine Kopfgeldjagd", so der Chef des ARBÖ Wien. Er befürchtet, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei damit verloren gehen kann. Dies war auch der Grund, warum sich der ARBÖ in der Vergangenheit dagegen aussprach, das Kassieren aus den Händen der Polizei in die Hände von Privat-Sheriffs zu legen. "Auch der Spielraum der Polizei, bei Verkehrsdelikten entweder abzumahnen, einzukassieren oder anzuzeigen wird erheblich eingeengt", heißt es vom ARBÖ.

Polizei veröffentlicht Klarstellung

Kurz darauf gab es eine Presseaussendung der Polizei zum Thema. "Die Polizei ist verpflichtet die Verkehrssicherheit auch durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung zu gewährleisten. Entsprechend dieser Verpflichtung haben Dienstvorgesetzte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Wirkungsbereiches Zielvorgaben zu formulieren", heißt es.

Durch die Erhöhung der Kontrolldichte und die Steigerung der Alkohol-Vortests auf 300.000 jährliche Kontrollen in den letzten Jahren konnte die Anzahl der Verkehrsunfälle mit getöteten oder verletzten Personen wienweit gesenkt werden. Dabei seien die Verkehrsteilnehmer sensibilisiert worden und der positive Effekt sei eine Reduzierung der Anzeigen gegen alkoholisierte Lenker im Vergleich zu den Vorjahren.

"Notwendigkeit von Überwachungsmaßnahmen"

"Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol am Steuer, Parken in zweiter Spur vor Schulwegen und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr sind nur einige Beispiele für die Notwendigkeit von Überwachungsmaßnahmen durch Polizistinnen und Polizisten, die letztlich auch zu Anzeigenerstattungen oder der Verhängung von Organstrafverfügungen führen", heißt es weiter.

In diesem Sinne seien auch die Zielvorgaben der Dienstvorgesetzten im Bezirk Floridsdorf zu verstehen, da neben der Kontrolldichte letztlich auch die Anzahl der verhängten Organstrafverfügungen und erstatteten Anzeigen einen Teil der Parameter und Kriterien der Zielerreichung darstellen würden.