Österreich
Ärger über sichtbare Daten bei Wahlkarten-Zustellung
Eine 86-jährige St. Pöltnerin bekam auf Wunsch ihre Wahlkarte, die Dame ärgerte sich aber über sichtbare persönliche Daten.
Eine St. Pöltnerin (86) reklamierte, da bei der Zustellung ihrer Wahlkarte für die Nationalratswahl am 27. September das Geburtsdatum klar sichtbar ist (siehe Foto). "Das verstößt gegen den Datenschutz", meint die Pensionistin.
Ein Magistratsbediensteter stellt klar, dass sich die Wahlbehörde dabei bloß streng an die Nationalratswahlordnung § 36, Absatz 3 gehalten hätte: "Wahlberechtigten ist (...) eine amtliche Wahlinformation zuzustellen, der zumindest Familienname und Vorname, Geburtsjahr und Anschrift (…) zu entnehmen sein muss."
Zudem weist der Magistratssprecher auf die Verschwiegensheitspflicht der Post hin.