Er kratzte angeblich entzündete Zahnfleischtaschen aus (Kürettage), entfernte unnötig Weisheitszähne und führte sogenannte "Flap"-Behandlungen (Zahnfleisch wird aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt) ohne medizinische Indikation bei mindestens 35 Patienten durch – offenbar, um die Leistungen diversen Versicherungsanstalten verrechnen zu können. Weiters soll der Mediziner bei 61 Patienten Leistungen um insgesamt 51.000 Euro verrechnet haben, die in Wahrheit nicht erbracht wurden.
Bereits im November 2021 musste sich der damals 63-jährige Zahnarzt aus Klagenfurt wegen Betrugs und Körperverletzung verantworten – allerdings in Graz, da der Angeklagte familiäre Verbindungen zum Gericht in Klagenfurt hat. Vor Gericht machte der Mediziner, der seit 2017 nicht mehr praktizieren darf, von seinem Schweigerecht Gebrauch, wollte auch nicht über seine Vermögensverhältnisse Auskunft geben.
Trotz der schweren Vorwürfe kam es damals zu einem überraschenden "Urteil": Dem Zahnarzt wurde eine Diversion in Höhe von 189.000 Euro (inklusive Prozesskosten) angeboten. Zusätzlich sollte der Beschuldigte rund 51.000 Euro Schadensgutmachung an die Sozialversicherungsträger zahlen. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich damit nicht einverstanden, das Oberlandesgericht hob das Ersturteil auf – nun muss der Fall neu verhandelt werden. Der Angeklagte bekannte sich erneut nicht schuldig. Da das Beweisverfahren sehr umfangreich ist, wird es mehrere Verhandlungstage geben.
Der Angeklagte – er sammelte Unterschriften von zufriedenen Patienten – spricht von einer Intrige gegen ihn, er sei der Krankenkasse zu fleißig. Ursprünglich war der Fall von der Patientenanwaltschaft ins Rollen gebracht worden, die mehr als 50 Beschwerden erhalten hatte. Die anschließenden umfassenden Ermittlungen gegen den Mann hatten mehrere Jahre lang gedauert.