Österreich

Infarkt bei Hausarzt: Arzt reanimiert nicht – Klage

Heute Redaktion
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Erich S. starb nach einem Infarkt beim Hausarzt, der Mediziner reanmierte nicht. Das Gericht sprach der Witwe Schmerzensgeld zu, aber der Arzt ging in Berufung.

Schlag ins Gesicht für die Witwe von Erich S. (57): Der beklagte Arzt hat gegen das Urteil des Landesgerichts Leoben (Stmk.) Berufung eingelegt. Herr S. sei laut dem Mediziner wegen seines sorglosen Lebensstils - er war Raucher und hatte Übergewicht – gestorben. Die Anwältin der Witwe, Karin Prutsch, dazu: "Der beklagte Arzt verkennt in seiner Berufung die oberstgerichtliche Judikatur, wonach sich der OGH ausdrücklich verbietet, ein Mitverschulden des Patienten wegen schuldhafter Herbeiführung seines behandlungsbedürftigen Zustandes anzunehmen."

Mann wurde von Arzt nicht reanimiert

Rückblick: Erich S. hatte sich an einem Abend im August 2015 nicht wohl gefühlt, ging am nächsten Tag dennoch zur Arbeit, die Beschwerden wurden ärger. Sein Sohn holte ihn ab, brachte seinen Vater zum Hausarzt. Während der Sohn im Wartezimmer verblieb, wurde Erich S. im Behandlungsraum untersucht und erlitt im Zuge der Untersuchung einen Herzinfarkt sowie Kreislaufstillstand.

Der Sohn von Erich S. konnte vom Wartezimmer aus akustisch hören, wie sein Vater nach Luft schnappte. Der Arzt verließ das Behandlungszimmer, forderte die Assistentin auf, einen Rettungswagen zu rufen - der Mediziner reanimierte den 57-Jährigen jedoch nicht. Dem Sohn wurde nur mitgeteilt, dass Erich S. ins Krankenhaus Bruck an der Mur gebracht werde. Dort bekam Erich S. drei Stents, starb aber nach fünf Tagen auf der Intensivstation ("Heute" berichtete).

Das Landesgericht Leoben hat mit Teil- und Zwischenurteil im November entschieden, dass die Klage zur Recht besteht. Der Witwe wurden die Zahlung von Schmerzensgeld (Schockschaden und Trauerschmerzensgeld), Bestattungskosten, Medikamentenkosten und Unterhalt dem Grund nach zugesprochen.

(Lie)