Österreich

Arzt kassiert von Patienten für Test Körberlgeld

Heute Redaktion
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Patientenanwalt Bachinger hält das Kassieren für INR-Test für rechtswidrig.
Patientenanwalt Bachinger hält das Kassieren für INR-Test für rechtswidrig.
Bild: iStock, Joachim Lielacher, privat

Karl S. (63) aus dem südlichen NÖ hat enttäuscht den Mediziner gewechselt. Für regelmäßige Blutgerinnungstests verlangte sein ehemaliger Arzt zwei Euro pro Test. Der Patientenanwalt hält dies für rechtswidrig.

Karl S. musste nach einer Thrombose Marcumar (Anm.: ein Blutverdünnungsmittel) nehmen. Der ehemalige Beamte ging regelmäßig zu seinem Hausarzt und machte einen sogenannten INR-Test (Anm.: der Wert sagt aus, wie schnell Blut gerinnt).

„Ich ging nur wegen dem Test zum Arzt, nahm sonst keine Leistung in Anspruch, musste immer zwei Euro zahlen", so BVA-Patient Karl S., der zwar seinen Unmut äußerte, aber als Antwort bekam: „Die Krankenkasse zahlt die Teststreifen nicht mehr extra."

Arzt reagierte wütend

Beim fünften Test verlangte der Ex-Beamte eine Rechnung, sprach mit dem Arzt, der Mediziner wurde wütend: Diese Tests seien ohnedies ein Verlustgeschäft und die zwei Euro seien nur für die Assistentinnen, die die Messung durchführen. Und am besten wäre es, wenn alle Patienten, die solche Tests benötigen, sich selbst ein Testgerät zulegen würden (Anm.: Testgerät kostet mehrere Hundert Euro). "Ich kann Ihnen schon eine Rechnung ausstellen, aber das kostet dann noch viel mehr", so der Arzt zu Karl S. Der Ex-Beamte verzichtete daraufhin auf eine Rechnung.

„Da ich die Assistentinnen gut kenne, fragte ich diese beim nächsten Arztbesuch nach dem Geld. Deren Antwort: Wir haben noch nie einen Cent gesehen. Zuerst kassiert der Arzt illegal und dann lügt er mir noch dreist ins Gesicht. Ich habe mich bei der BVA erkundigt, der Arzt bekommt pro Test rund 7 Euro", erklärt Karl S. gegenüber "Heute".

Anwalt: "Rechtswidrig"

Karl S. meldete den Fall bei diversen Stellen (Krankenkasse, Gesundheitsministerium) und auch bei der Patientenanwaltschaft. Nö. Patientenanwalt Gerald Bachinger dazu: „Die Vorgangsweise des Arztes ist klar rechtswidrig und widerspricht dem Kassenvertrag. Außerdem ist es steuerlich auch angreifbar."

Karl S. fährt jetzt übrigens in die nächste große Ortschaft zum Arzt. "Die zweite Arztpraxis in meinem Ort ist total überfüllt, eben weil schon viele Patienten gewechselt haben. Zwei Euro sind nicht die Welt, aber aufs Jahr gerechnet sind das, bei einem Test im Monat, 24 Euro. Und bei zum Beispiel hundert Patienten sind das 2.400 Euro."

Laut BVA hat dieser Test die Nummer 2.05 in der Positionsordnung und wird direkt mit der Kassa (ohne Aufpreis oder Zuzahlung in der Praxis) verrechnet. Übrigens: Bei der NÖGKK werden solche Testgeräte unter bestimmten Voraussetzungen für Patienten sogar bezahlt.

J. Lielacher (Lie)