Österreich

Arzt verschrieb falsche Medizin: Patient starb

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Weil er einem Krebspatienten ein unverträgliches Medikament verschrieben hatte, wurde am Dienstag in Graz ein Arzt zu 7.200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Ein steirischer Arzt musste sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht in Graz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, den Tod eines 84-Jährigen Patienten verursacht zu haben, weil er ihm ein Medikament gegen Gürtelrose verschrieben hatte, das sich jedoch überhaupt nicht mit den Krebsmedikamenten vertrug, die der Patient außerdem noch einnehmen musste.

Patient stirbt – Arzt beteuert Unschuld

Bereits zwei Tage nach der Verschreibung des neuen Medikaments fiel der Hauskrankenpflegerin des Mannes auf, dass dieses mit der restlichen Medikamentierung des Krebspatienten überhaupt nicht verträglich sei. Der 84-Jährige wurde daraufhin umgehend ins Krankenhaus gebracht, wo er jedoch bereits zwei Wochen später an den Folgen der falschen Behandlung starb.

Der zuständige Arzt, der eine Kollegin vertreten hatte, gibt an, von der Krebserkrankung des Mannes gewusst zu haben. Allerdings sei ihm nicht bewusst gewesen, dass sein Patient momentan auch eine spezielle Chemotherapie durchlaufen würde, welche sich nicht mit dem von ihm verschriebenen Gürtelrosen-Medikament vertragen würde. Aus den Unterlagen, die dem Arzt zur Verfügung gestanden hatten, sei dies nicht hervorgegangen. Den wenigen Tage alten Krankenhausbrief, in dem auf die aktuelle Chemotherapie und die dort zur Anwendung kommenden Mittel eingegangen wird, hat der Arzt, nach eigenen Aussagen, nie zu sehen bekommen.

Urteil: 7200 Euro Strafe für fahrlässige Tötung

Dem Arzt wurde angelastet, sich nicht ausreichend über die angehende Krebsbehandlung seines Patienten informiert zu haben. "Kontraindikationen (gemeint sind Indikatoren, bei deren Vorliegen eine konkrete Behandlungsform unmöglich oder schadhaft sein könnte, Anm.) müssen bekannt sein und abgefragt werden, das ist zumutbar", sagte der medizinische Sachverständige Thomas Kühr.

Das Gericht verurteilte den steirischen Arzt zu 7.200 Euro Strafzahlungen, weil es den Tatbestand der fahrlässigen Tötung (aber nicht der grob fahrlässigen Tötung) im vorliegenden Fall für erfüllt erachtete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (mat)