Kein Termin beim Kinderarzt kostete einer Kärnterin nun fast ein kleines Vermögen: Im vergangenen Jahr musste der Mediziner der jungen Mutter krankheitsbedingt zwei Mal bei der zehnten Untersuchung des Mutter-Kind-Passes passen. Dadurch verstrich das von der Versicherung vorgegebene Zeitfenster für die Augenuntersuchung zwischen 10. und 14. Monat.
Besorgt meldete sich die Kärntnerin bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Dort gab man ihr zu verstehen, dass sie keine Probleme zu erwarten hätte, sollte sie die Untersuchung bis zum 18. Lebensmonat des Kindes nachholen. Doch das Gegenteil war der Fall: Wenig später flatterte der Frau eine Forderung über exakt 1.300 Euro ins Haus.
Binnen vier Wochen müsse die Mutter die Summe des bereits erhaltenen Kinderbetreuungsgeldes zurückbezahlen, da sie einen anderen Arzt für die Untersuchung hätte wählen können. Die Arbeiterkammer Kärnten klagte, der Fall ging bis zum Obersten Gerichshof (OGH). Dort wurde entschieden, dass die Villacherin keine Schuld an der Verschiebung des Termins trifft.