Österreich

Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Am Grazer Straflandesgericht ist ein praktischer Arzt am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Er hatte einer Patientin sechs Jahre lang ein starkes Schmerzmittel verschrieben, schließlich starb die Frau an einer Magenblutung.

Nachdem sich die Frau 2006 den Oberschenkelhals gebrochen hatte, litt sie unter starken Schmerzen beim Gehen. Der Angeklagte, der seit 30 Jahren ihr Hausarzt war, verschrieb ihr Tabletten, die man eigentlich nur einige Wochen nehmen sollte. Außerdem war laut Staatsanwältin die Dosis eher hoch, die regelmäßigen Laborkontrollen hätten gefehlt, und ein Magenschutzmittel dürfte die 87-Jährige auch nicht genommen haben.

Laut Verteidiger wurden die Nebenwirkungen auf älteren Beipackzetteln dieses Medikaments "noch nicht so kritisch beschrieben". Dort würde auch eine weit höhere Dosis als von der Frau eingenommen angegeben.

"Keine Alternative zum Schmerzmittel"

Der Arzt fühlte sich nicht schuldig. Auf die Frage, warum er ihr kein Magenschutzpräparat verschrieben habe, antwortete der Angeklagte: "Ich habe ihr immer wieder Ärztemuster gegeben." Am 23. Mai 2012 kam die 87-Jährige zu ihm und klagte über Schmerzen in Brust und Magen. "Sie war blass, anämisch, sehr schwach", schilderte der Arzt. Er rief sofort die Rettung, und die Frau wurde ins Krankenhaus gebracht, wo sie wenige Tage später starb. Die alte Dame hatte schon einmal eine Magenblutung gehabt, "mit dem Alter steigt die Anfälligkeit", gab der Arzt an. "Zum Schmerzmittel gab es keine Alternative, eine Operation lehnte sie ab."

Nach mehr als sieben Stunden Verhandlung wurde der Arzt schließlich schuldig gesprochen. Er muss 14.400 Euro zahlen, die Haftstrafe von sechs Monaten wurde bedingt verhängt. Der Angeklagte meldete sofort volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.