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Ärztin gesteht Schuld am Tod von "Sexy Cora"

Heute Redaktion
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Bild: sexycora.com

Am Montag hat am Landesgericht Hamburg der langerwartete Prozess zum Tod des deutschen Porno-Sternchens "Sexy Cora" begonnen. Die junge Frau war vor zwei Jahren bei einer Brust-OP ins Koma gefallen und wenig später gestorben. Gleich zu Beginn der Verhandlung hat sich die damals zuständige Narkoseärztin schuldig bekannt.

Am Montag hat am Landesgericht Hamburg der langerwartete Prozess zum Tod des deutschen Porno-Sternchens "Sexy Cora" begonnen. Die 23-jährige Frau war vor zwei Jahren bei einer Brust-OP ins Koma gefallen und wenig später gestorben. Gleich zu Beginn der Verhandlung hat sich die damals zuständige Narkoseärztin schuldig bekannt.

"Ich will nun zu meiner Verantwortung stehen", sagte die 56-jährige Anästhesistin und gestand, den Herzstillstand, den Carolin Wosnitza während ihrer fünften Brustvergrößerung erlitten hatte, zu spät bemerkt zu haben. An einem Gerät war der Alarmton ausgeschaltet. "Ich würde alles darum geben, diesen Fehler wiedergutzumachen, aber das kann ich nicht", so die Ärztin auf der Anklagebank.

Die tätowierte Amateurporno-Darstellerin wurde durch ihren freizügigen Auftritt bei "Big Brother" deutschlandweit bekannt. Durch den zu spät bemerkten Herzstillstand bei einer Schönheits-OP fiel sie im Jänner 2011 in ein Koma und starb wenige Tage später an einer Hirnlähmung. Die Narkoseärztin muss sich nun zwei Jahre später wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Verletzung der Sorgfaltspflicht

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Laut einem medizinischen Gutachten habe sie während der Operation wichtige Werte nicht korrekt überwacht und die Patientin nicht korrekt beatmet. Durch den dadurch entstehenden Sauerstoffmangel sei es dann zum Herzstillstand gekommen.

Tim Wosnitza, der Witwer und ehemalige Manager von Cora, tritt bei der Verhandlung als Nebenkläger auf. Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen der Ärztin eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.