Österreich

Ärztin soll flugmedizinische Gutachten verfälscht ha...

Eine Ärztin und flugmedizinische Sachverständige musste am Dienstag in Krems auf die Anklagebank. Sie soll ihre Befugnisse missbraucht haben.

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Eine 54-jährige Allgemeinmedizinerin musste am Dienstag in Krems wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht. Die Ärztin aus Niederösterreich hatte schon 2014 Probleme mit der Austro Control (Anm.: ähnliche Beanstandungen wie jetzt), damals wurde der Medizinerin (54) die Autorisierung für flugmedizinische Untersuchungen mehrere Monate aberkannt. Nach einer Eiszeit durfte die Frau wieder für die Austro Control tätig sein.



Tests nicht oder nur teilweise gemacht


Die in Belgrad geborene Österreicherin soll bei mehreren Piloten bzw. Flugschülern die zwingend vorgeschriebenen Tests und Untersuchungen nicht oder nur teilweise gemacht haben. Und: Sie soll die Untersuchungen nicht in ihrer Ordination, sondern zu Hause durchgeführt haben (Anm: was grundsätzlich nicht verboten ist). Nachdem die Austro Control im Jahr 2017 erneut Zweifel an den Tauglichkeitsuntersuchungen gehegt hatte und weitere Unterlagen forderte, soll die Ärztin drei Patienten angerufen und diesen gesagt haben: "Bitte schreibt eine Mail und gebt an, dass die Untersuchungen in meiner Praxis und nicht bei mir zu Hause stattgefunden haben."

Drei Patienten gingen dem Wunsch nach, ein Mann bekam wenig später ein schlechtes Gewissen, meldete die Causa, die Ärztin flog auf (Anm: die drei E-Mail-Verfasser werden gesondert verfolgt).

Amtsmissbrauch? Ärztin ist Beamtin

Die Allgemeinmedizinerin ist in rechtlicher Hinsicht Beamtin. Denn als Sachverständige erteilt sie Flugtauglichkeitszeugnisse, die inhaltlich einerseits ein Rechtsverhältnis bezeugen, nämlich eine rechtliche Voraussetzung zur Ausübung der Pilotenlizenz, andererseits aber ebenso tatsächliche Verhältnisse belegen, nämlich die erforderliche Gesundheit zur Ausübung der Pilotenlizenz wie auch die körperliche Eignung, allein Flüge als Flugschüler durchzuführen und Flugstunden zu nehmen. Die Erteilung des Zeugnisses ist somit ein Hoheitsakt.

Der Prozess am Dienstag wurde indes vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Lie)