Österreich

Asyldrama: Dreijähriger von Mutter getrennt

Heute Redaktion
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Gegen die Abschiebung der Familie P. regt sich in der Vorarlberger Gemeinde Sulzbach großer Widerstand.
Gegen die Abschiebung der Familie P. regt sich in der Vorarlberger Gemeinde Sulzbach großer Widerstand.
Bild: Pro Asyl

Bei der Abschiebung einer armenisch-iranischen Familie aus Sulzberg (Vbg.) wurde ein Kind (3) von seiner Mutter getrennt. Die Dorfgemeinde protestiert.

Sonntagmorgen, 05:00 Uhr: Wie der "Standard" berichtet, wird Familie P. aus Sulzberg von der Polizei unsanft aus dem Schlaf gerissen. Der Grund für die nächtliche Störung: Die Familie soll jetzt in Folge eines negativen Asylbescheides abgeschoben werden. Bei der schwangeren Mutter der kleinen Familie löst die Ankündigung großen Stress aus, sie musste sogar kurzfristig zur Beobachtung auf die gynäkologische Station des Bregenzer Landeskrankenhauses verlegt werden. Alles unter strengster Beobachtung durch Polizeibeamte, die sogar vor dem Kreissaal Position bezogen hatten.

Am darauffolgenden Sonntag wurden der Vater und sein dreijähriger Sohn bereits nach Wien gebracht, wo sie jetzt auf die Durchführung der Abschiebung warten. Die Mutter befindet sich derweil noch immer im Krankenhaus Bregenz.

"Ein rechtswidriger Überfall"

Für die Mitglieder der kleinen Vorarlberger Gemeinde Sulzberg ist das Vorgehen der Behörden absolut unverständlich. Auch das beherzte Vorgehen der Initiative Pro Asyl Sulzberg, welche unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorkommnisse mit rund 30 Personen zum Krankenhaus eilte, konnte am Abtransport der beiden männlichen Familienmitglieder nichts mehr ändern - sie kamen zu spät.

Erwin Steurer von der Initiative Pro Asyl Sulzberg kann das Verhalten der Behörden im vorliegenden Fall nicht nachvollziehen. Bereits vor einem Jahr hätte die Familie P. abgeschoben werden sollen, damals jedoch konnte die Initiative gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Ludwig Weh die drohende Abschiebung noch um ein Jahr aufschieben lassen, was letztlich auch deshalb gelang, weil sich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl damals nicht an geltende Fristen gehalten hatte und zu früh mit der Ausweisung beginnen hatte wollen. Jetzt scheine es aber so, "als ob die Behörden aus diesem Fall überhaupt nichts gelernt haben", so Steurer zu "Heute".

Denn auch bei der erneuten Festnahme der Familie am vergangenen Woche seien wieder vorab festgelegte Fristen ignoriert worden, beklagt Weh. Seiner Rechtsmeinung nach habe die Familie P. nämlich ohnehin noch bis zum 1. Novermber Zeit gehabt, freiwillig selbst auszureisen. Das mache auch die erneute Festnahme der Familie rechtswidrig so Weh, der die Trennung des Kindes von seiner Mutter auch als "barbarischen Akt" bezeichnete.

Asyl-Familie galt als Musterbeispiel für gelungene Integration

Abseits von Bedenken ob der rechtlichen Zulässigkeit der Festnahme und geplanten Abschiebung fragt man sich in Sulzbach auch nach der Sinnhaftigkeit des Behördenvorgehens. Die kleine Familie P. galt als Musterbeispiel für gelungene Integration und war auch in diversen Vereinen wie dem Kirchenchor, der Liturgiegruppe und einer Tanzgruppe involviert gewesen. Der dreijährige Sohn der Familie sei zudem bereits in Österreich geboren und ein "echter Sulzberger", so Steurer.

Der Flüchtlingsbeauftragte der Gemeinde warnt in diesem Zusammenhang vor einer zunehmenden Kompromisslosigkeit der Asylbehörden: "Was wir schon merken ist, dass in letzter Zeit bei Abschiebungen immer konsequenter Vorgegangen wird. Umso mehr mediale Aufmerksamkeit einem bestimmten Fall zukommt, umso weniger scheinen die Behörden zu Gesprächen bereit zu seien."

Innenministerium gesteht Fehler ein

Das Innenministerium reagierte am Montag auf die umfassende Kritik an der Familientrennung und ließ diese wieder aufheben. Konkret bedeutet das, dass die Familie zusammenbleiben darf, der rechtsgültige Abschiebungsbescheid bleibe davon allerdings unbetroffen, so das Ministerium. Dennoch sei die getrennte Abschiebung der Familie "unverhältnismäßig" so Innenministeriums Sprecher Christoph Pölzl. Die Familie wird daher jetzt in Österreich noch einmal zusammengeführt werden, bevor sie dann gemeinsam abgeschoben werden soll. (red)