Österreich

Asylwerber (19) stach auf 21-Jährigen ein

Heute Redaktion
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Ein 19-Jähriger Asylwerber aus Pakistan ist am Montag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Sechs der acht Geschworenen sahen den Mann als schuldig an. Er hatte im November 2013 in einem Flüchtlingsheim in Lauterach (Bezirk Bregenz) einen damals 21-jährigen Landsmann mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Streit hatte sich an einer Lappalie entzündet: Der 21-Jährige war als Aufsicht mit dem Putzdienst des 19-Jährigen nicht zufrieden gewesen. Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass er sich mit anderen pakistanischen Asylwerbern im Heim - etwa seinem Opfer - nicht gut verstanden habe. Er sei ständig drangsaliert und schikaniert worden. Als er in der Küche ein Glas Wasser trinken wollte, sei er dort wieder angefeindet und mit Schlägen bedroht worden.

So habe er das Küchenmesser an sich genommen, aber nur aus Angst zugestochen. An die Attacke selbst könne er sich nur vage erinnern, sagte er. Gemäß der Aussagen des damals diensthabenden Zivildieners und eines Sozialarbeiters lief der verletzte Landsmann nach den ersten Stichen aus der Küche, der Angeklagte sei ihm mit dem Messer in der Hand hinterhergelaufen. Der Sozialarbeiter sah auch, dass der Mann erneut zustach - ob er traf, konnte er aber nicht angeben, eine Mauer habe die Sicht verdeckt. Dieser Darstellung widersprach der 19-Jährige vehement: Außerhalb der Küche habe er nicht zugestochen.

"Mit erheblicher Wucht"

Gerichtsmediziner Walter Rabl führte aus, dass es "sieben Stiche waren, zwei davon mit erheblicher Wucht, so dass auch Rippen verletzt wurden". Zumindest bei diesen zwei Stichen habe man mit voller Energie zustechen müssen, so Rabl. Der Verletzte habe nur knapp überlebt, etliche innere Organe seien verletzt worden. Die Tatwaffe - das Küchenmesser - hatte eine Klingenlänge von 22 Zentimetern.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller beschrieb den Angeklagten als schüchtern, höflich und betroffen. Der Mann habe zwar keine großartige Schulbildung genossen, dennoch in kurzer Zeit relativ gut Deutsch gelernt. Die Zurechnungsfähigkeit sei zwar bedingt durch schlimme Kindheit und Kränkungen eingeschränkt, nicht aber ausgeschlossen gewesen. Was die Gefährlichkeitsprognose betrifft, konnte Haller ausschließen, dass es einer Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt bedürfe, weil der Mann ja keine psychische Störung aufweise.

Opfer ist untergetaucht  

Nicht vor Gericht erschienen ist das nun 22 Jahre alte Opfer. Der Mann ist untergetaucht und nicht auffindbar. Nach der Tat hatte er bei der Polizei angegeben, dass der Angeklagte an ihm einen Auftragsmord hätte ausführen sollen. Der 19-Jährige tat dies als völligen Unsinn ab. Die beiden Männer hätten sich erst im Heim kennengelernt. Die Geschworenen sahen den Mordversuch mit 6:2 Stimmen dennoch als erwiesen an. Neben der siebenjährigen Haftstrafe muss der Angeklagte außerdem 24.000 Euro an Behandlungskosten an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse bezahlen.

Das Gericht sah mildernde Umstände in der Unbescholtenheit des Mannes, seinem Geständnis, seinem noch geringen Alter (unter 21 Jahre) und der eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit. Erschwernisgründe gab es keine, Richterin Angelika Prechtl-Marte sprach von einem Strafmaß am unteren Rand des Rahmens. Staatsanwalt Manfred Bolter gab keine Stellungnahme ab, Verteidiger Sanjay Doshi erbat Bedenkzeit.

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