Österreich

Attacke im Gemeindebau: Medikament war Schuld

Nach einer Messer-Attacke in einem Simmeringer Gemeindebau sprach der Richter am Montag das Urteil. Die Beschuldigte ist unzurechnungsfähig.

Heute Redaktion
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Ende Mai 2017 kam es im Simmeringer Karl-Swoboda-Hof zu einer blutigen Messerattacke. Mit einem Taschenmesser stach eine 54-Jährige auf zwei Frauen ein. Am heutigen Montag wurde das Urteil am Wiener Landesgericht gesprochen.

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Die Beschuldigte wurde vom Richter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sie ist psychisch krank, die Medikamente, die sie gegen ihre epileptischen Anfälle nahm, sollen Schuld an der Attacke sein. Besonders tragisch: Bis heute werden sie ihr verabreicht.

Was ist passiert?

Die 54-Jährige dürfte von ihren Nachbarn in der Wohnhausanlage schon seit längerem gehänselt worden sein. Sie selbst wiederum soll speziell Kindern gegenüber verhaltensauffällig gewesen und teilweise handgreiflich geworden sein.

Ein Streit führte am Tat-Tag zur Eskalation. Die 54-Jährige zückte ein Messer mit einer Klingenlänge von sieben Zentimetern und rammte es einer ihrer Kontrahentinnen fünf Zentimeter tief in den Bauch. Der anderen stach sie es drei Zentimeter tief in den Rücken.

Medikament macht aggressiv

Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stellte in seinem Gutachten fest, dass das Medikament, das die Frau gegen ihre Epilepsie einnahm, die Messerattacke ausgelöst haben.

Tatsächlich stehen die schweren Nebenwirkungen des Antiepileptikums Fycompa sogar im Beipackzettel. In Einzelfällen kann das Medikament "Aggressionen und feindseliges Verhalten" auslösen, heißt es da. Bei einigen Patienten seien bereits "Angriffe gegen andere Personen" beobachtet worden, weiß die Europäische Arzneimittelbehörde. Die US-Behörde wird noch deutlicher und spricht von "mörderischem Verhalten" (homicidal behavior).

Nimmt Medikament noch immer

Besonders tragisch: Die Täterin nimmt das Medikament seit 2015 ein - bis heute. Auch in ihrer Haft wurden ihr die Pillen weiterhin verabreicht - obwohl sie solch schwerwiegende Nebenwirkungen hatten.

Der Grund dafür: Aus organisatorischen bzw. personellen Gründen war die Justiz nicht imstande, die Frau ihrem Gesundheitszustand entsprechend unterzubringen und die Medikation umzustellen. Für Dantendorfer nicht nachvollziehbar, denn es wäre eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung gestanden. (red)

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