Österreich

Attacke mit Türstopper: Freispruch für Nachbarin

Heute Redaktion
Teilen
Opfer Meral T. (39) wurde nach eigener Aussage mit einem Türstopper angegriffen.
Opfer Meral T. (39) wurde nach eigener Aussage mit einem Türstopper angegriffen.
Bild: Sabine Hertel

Am 4. Dezember 2017 wurde Meral T. mit einem Türstopper aus Eisen niedergeschlagen. Vor Gericht wurde die Angeklagte, Nachbarin Ayse I., nun vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen.

Ein seit Langem schwelender Nachbarschafts-Streit endete heute, Mittwoch, mit einem Freispruch: Ayse I. (38) wurde vorgeworfen, ihre Nachbarin Meral T. (39) am 4. Dezember 2017 mit einem Türstopper aus Eisen attackiert zu haben ("Heute" berichtete). Doch die Anklage wegen schwerer Körperverletzung hielt vor Gericht nicht stand.

Der Angriff auf Meral T. passierte laut ihrer Aussage, als sie gegen 12.50 Uhr aus der Waschküche eines Gemeindebaus in der Flachgasse (Rudolfsheim) kam: "Ayse I. drückte mit der Hand meinen Hals zu und sagte die ganze Zeit: 'Ich werde dich jetzt umbringen.' Dann hat sie wie wild auf meine Schultern und meinen Hinterkopf eingeschlagen und mir mit einem Türstopper einen Schlag auf die linke Stirnseite verpasst", schilderte das Opfer gegenüber Richter Christian Gneist bei der Fortsetzung des Prozesses (Auftakt war am 12. Februar).

Angeklagte beteuerte Unschuld

Die 39-Jährige erlitt bei dem Angriff ein Schädeltrauma, eine Gehirnerschütterung, eine stark blutende Rissquetschwunde an der Stirn sowie eine Schulterprellung und musste rund eine Woche im Spital bleiben. Den Grund für die Attacke weiß sie nicht: "Wahrscheinlich Hass auf mich." Die Beschuldigte Ayse I. bestritt die Vorwürfe von Anfang an und beteuerte auch heute vor Richter Christian Gneist ihre Unschuld: "Ich war das nicht."

Nach knapp einer Stunde dann das Urteil: Freispruch! Richter Gneist begründete diesen mit mehreren Argumenten: So hatte etwa Meral T. beim Prozess-Auftakt eine Falschaussage getätigt (sie bestritt, ein Plakat mit der Aufschrift "Massöse" und der Adresse von Ayse I. aufgehängt zu haben). Zudem gab es keine objektiven Zeugen des Vorfalls – somit steht Aussage gegen Aussage. Die angebliche Angreiferin war zudem bis 12.45 Uhr bei einer Friseurin, was diese auch bestätigte. Und nicht zuletzt verwickelte sich das vermeintliche Opfer immer wieder in Widersprüche. Richter Gneist: "Für eine Verurteilung kann das nicht ausreichen."

Ob der Nachbarschaftsstreit mit dem Urteil gänzlich beendet ist, bleibt abzuwarten. Familie I. ist mittlerweile umgezogen. (cz)