Niederösterreich

Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt – Berufsverbot

Konsequenzen für einen Wahlarzt aus NÖ: Weil er Maskenbefreiungsatteste ausgestellt hatte, wurde er nun mit einem Berufsverbot belegt.

Erich Wessely
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Der Arzt informierte seine Patienten auch auf der Homepage der Ordination.
Der Arzt informierte seine Patienten auch auf der Homepage der Ordination.
Getty Images (Symbol), Screenshot

Harte Konsequenzen für einen Wahlarzt im Bezirk Krems-Land nach einem Schiedsgerichtverfahren: Gegen den Mediziner wurde jetzt ein Berufsverbot ausgesprochen.

Maßnahme per 19. März gültig

Der Betroffene machte die per 19. März gültige Maßnahme selbst auf Facebook und der Homepage der Ordination öffentlich: „Meine Aufgabe ist es, Patienten wieder in ihre Gesundheit zu führen. (...) Deshalb habe ich bis zum Dezember des letzten Jahres Maskenbefreiungsatteste ausgestellt“, so der Arzt. "Die Ärztekammer Niederösterreich sieht das jedoch nicht als medizinischen Grund an", heißt es seitens des Mediziners. Infolge sei ihm nun ein Berufsverbot auferlegt worden, die Praxis ist jetzt geschlossen.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Wie lange das Berufsverbot dauert, ist unklar. "Leider darf ich laut Ärztegesetz keine Auskunft darüber erteilen, wie ein mögliches Verfahren ausgegangen ist bzw. ob überhaupt ein Verfahren stattgefunden hat", so Birgit Jung, Sprecherin der Ärztekammer NÖ, auf "Heute"-Anfrage. Laut „NÖN“ heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Krems, dass die Ermittlungen am Laufen seien.

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