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ATV: Promis über Lugners 1. Ehejahr

Heute Redaktion
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Bild: Andreas Tischler

Ein ganz besonderes "Geschenk" zum ersten Hochzeitstag für die Lugners gibts vom Privatsender ATV - dort wird am Montag um 20.15 Uhr die Doku "Die Lugners - das verflixte 1. Ehejahr" gezeigt.

Ein ganz besonderes "Geschenk" zum ersten Hochzeitstag für die Lugners gibt’s vom Privatsender ATV – dort wird am Montag um 20.15 Uhr die Doku "Die Lugners – das verflixte 1. Ehejahr" gezeigt.

Und da geht man vor allem mit Cathy nicht gerade zimperlich um – besonders ihre Oberweite sorgt bei den befragten Promis für hitzige Diskussionen. "Ich weiß nicht, was sie außer Busen herzeigen kann", meint zum Beispiel Krone-Postler Michael Jeannée. "Nur ein großer falscher Busen war noch nie ein Garant für eine Karriere", schlägt Friedrich Schiller in dieselbe Kerbe.

Cathys Anwalt Guido Gaudlitz steht schon parat! "Frau Lugner soll rechtswidrigerweise durch die geplante Ausstrahlung von ATV offenkundig der Neugierde und Sensationslust der Öffentlichkeit preisgegeben werden. Dies ist unzulässig. Die Art der Verbreitung ist von Frau nicht genehmigt", heißt es in dem Anwaltsschreiben.

Anwaltliche Stellungnahme zu der geplanten ATV - Serie "Die Lugners - das verflixte 1. Ehejahr"

Die von dem österreichischen Sender ATV geplante ATV - Serie "Die Lugners - das verflixte 1. Ehejahr" wird von Frau Cathy Lugner ausdrücklich missbilligt. Die bereits bekannt gewordenen Aufnahmen stellen Frau Cathy Lugner in einem entwürdigenden und herabsetzenden Licht dar. Sie geben ferner zu Missdeutungen Anlass und stellen eine Bloßstellung von Bildnissen von Frau Cathy Lugner dar, die gegen § 78 UrhG verstoßen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes muss nicht nur das Bild als solches beurteilt werden, sondern auch die Art der Verbreitung und der Rahmen, in den das Bild gestellt wird (Urteil des OGH vom 24.02.2009, gerichtliches Az.: 4 Ob 233 / 08 f). Frau Lugner soll rechtswidrigerweise durch die geplante Ausstrahlung von ATV offenkundig der Neugierde und Sensationslust der Öffentlichkeit preisgegeben werden. Dies ist unzulässig. Die Art der Verbreitung ist von Frau Cathy Lugner nicht genehmigt.

Mehrfach und ausdrücklich hatte Frau Lugner sich gegen Darstellungen ihrer Person von ATV in der Öffentlichkeit gewandt. Eine Vereinbarung mit ATV besteht nicht. Frau Lugner hatte und hat Aufnahmen ihrer Person durch ATV nicht genehmigt. ATV setzt sich klar über den Willen von Frau Cathy Lugner, ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht (§ 16 AGBGB) und ihr Recht am Bildnis (§ 78 UrhG) hinweg. ATV verstößt durch eine herabsetzende und missverständliche Darstellung von Videoaufnahmen von Frau Lugner gegen geltendes Recht und auch den ausdrücklichen Willen von Frau Lugner.

Guido Gaudlitz

Rechtsanwalt