Wirtschaft

Auch am 27. Prozesstag erschien Elsner nicht

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:11

Der zweite BAWAG-Strafprozess ist am Montag wieder ohne den Angeklagten Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner fortgesetzt worden. Dass Elsner-Verfahren wurde von Böhm erneut von der Hauptverhandlung ausgeschieden. Nach mehr als einer guten Dreiviertelstunde vertagte er den Strafprozess auf den 14. Dezember 2012.

Der zweite BAWAG-Strafprozess ist am Montag fortgesetzt worden. Dass Elsner-Verfahren wurde von Böhm erneut von der Hauptverhandlung ausgeschieden. Nach mehr als einer guten Dreiviertelstunde vertagte er den Strafprozess auf den 14. Dezember 2012.

An diesem Tag will er noch über die offenen Anträge entscheiden und erwartet die Schlussplädoyers. Das Urteil stellte Böhm für den darauffolgenden Dienstag, 18. Dezember, in Aussicht. Auch am 27. Verhandlungstermin - inklusiver jener eigens für Elsner angesetzten Termine - musste Böhm feststellen, . Dessen Anwalt Andreas Stranzinger berichtete, dass Elsner Dienstag in die Münchner Klinik aufgenommen werden solle und legte dafür Unterlagen vor.

Sein Mandant sei nach wie vor nicht verhandlungsfähig. Bei Elsner stehe erneut ein Eingriff wegen der bekannten Gesundheitsprobleme mit der Lunge bzw. dem Herzen bevor, sagte dessen Anwalt. Richter Böhm übergab die neuen Unterlagen an den gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen, den Kardiologen Günter Steurer. In Abwesenheit von Elsners bestanden zwei Verteidiger auf das Vorlesen von Aussagen aus dem ersten Rechtsgang.

"Wollte der BAWAG nichts schenken"

Christian Hausmaninger, Verteidiger des Spekulanten Wolfgang Flöttl, hielt dabei fest, dass es keinen Rechtsanspruch für die Übertragung des Flöttl-Vermögens nach dem Bekanntwerden der Karibik-II-Verluste im Jahr 1998 an die BAWAG gegeben habe. Dies habe Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler bereits im ersten Verfahren bestätigt. Auch Hausmaningers Mandant, Flöttl, betonte in seiner Aussage, dass er die Vermögensübertragung nur in Verbindung mit der Bereitstellung von neuen Kredite gemacht hätte. Er wollte der BAWAG nichts schenken.

Laut dem Protokoll des ersten Rechtsgangs hat Elsner Flöttl "darauf hingewiesen", dass es zu Medienberichten kommen könnte, falls die erneuten Karibik-Verluste publik würden. Außerdem bestritt Flöttl heute, dass für die Überweisung der neuen Geldmittel am 27. Oktober 1998 höchste Eile geboten war, wie von Elsner im ersten Rechtsgang dargestellt wurde. "Das war nicht der Fall", betonte Flöttl und verwies darauf, dass er erst zwei bis drei Wochen mit dem nächsten Investment gewartet habe.

"Völlig freier Verwendungszweck"

Happeny war ein Eigeninvestment der Bank, was von ihm als Vermögensverwalter nicht zu besichern war. Bei dem Kredit Ophelia, bei dem er "einen völlig freien Verwendungszweck" hatte, stand das Wettmachen der Verluste im Vordergrund, betonte Flöttl. Ernst Schillhammer, der Ex-BAWAG-Vorstand Wolfgang Schwarzecker verteidigt, las Aussagen aus dem ersten Rechtsgang vor, denen zufolge nur mit Elsner und/oder Zwettler über die Karabik-II-Verluste gesprochen werden durfte.

Vor der Verhandlung erklärte Flöttl, dass die Gerüchte, denen zufolge er am neuen BAWAG-Drittel-Eigentümer Golden Tree beteiligt wäre, "Nonsens" seien. Es gebe ein zivilrechtliches Verfahren der BAWAG gegen ihn, das aufgrund des Strafverfahrens ruhe, betonte Flöttl. Wahrscheinlich werde ihm auch noch der Besitz einer Brücke nach Brooklyn angedichtet, so ein verärgerter Flöttl.

Elsner hat keine Haftstrafe zu befürchten

Ex-BAWAG-Chef Elsner, der bisher beim zweiten Verfahren nicht erschienen ist, wird auf Betreiben der BAWAG aufgrund einer Privatanklage zur Verantwortung gezogen. Elsner war bereits im ersten Strafverfahren zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Davon saß der frühere Banker viereinhalb Jahre in der Justizanstalt Wien-Josefstadt ab - inklusive U-Haft. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und entlassen. Mit der Privatanklage will die BAWAG auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich bessere Chancen im Zivilverfahren. Strafrechtlich hat Elsner aber keine zusätzliche Haftstrafe zu befürchten.

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