Wirtschaft

Auch dieser Corona-Test gilt jetzt für Friseur-Besuch

Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure wie auch Friseure sind ab 3. Mai wieder geöffnet und verzeichnen bereits eine gute Buchungslage.

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Noch einmal vor dem Lockdown die Haare schneiden.
Noch einmal vor dem Lockdown die Haare schneiden.
Sabine Hertel

Für viele Wiener ist ein Stück Normalität zurückgewonnen, denn ab 3. Mai können sich Kunden wieder in rund 1.750 Friseurstudios und fast 3.500 Nagelstudios und Fußpflegebetrieben, bei Kosmetikern, Masseuren, Visagisten, Piercing- und Tattoo-Studios pflegen und verwöhnen lassen.

"Der Kosmetiktermin für Gesicht, Nägel oder Haarentfernung, Massagen, schöne Füße, ein neues Tattoo, das alles ist wieder möglich! Unsere Mitgliedsbetriebe melden volle Terminkalender in den nächsten Wochen, unsere Kunden sind in sicheren Händen", so Petra Felber, Innungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.

Auch Friseure erleben eine erfolgreiche Öffnung ihrer Salons: "Seit Bekanntgabe der Öffnung können Kunden Termine buchen. Dieses Angebot wurde erfolgreich angenommen, vor allem für die Haarfärbung besteht eine hohe Nachfrage. Die Freude der Unternehmer ist groß, wieder arbeiten zu können", so Marcus Eisinger, Innungsmeister der Wiener Friseure.

Hygienekonzept und Corona-Maßnahmen

Um Mitarbeiter sowie Kunden bestmöglich zu schützen, werden jene Sicherheitsmaßnahmen, die bereits vor dem einmonatigen Lockdown gegolten haben, wieder in Kraft treten. "In der Umsetzung unseres umfangreichen Hygienekonzeptes sind wir erfahren, sehr viele Hygieneregeln hatten wir bereits vor Beginn der Pandemie", berichtet Felber. "Die Eintrittstests, das Tragen von Masken und das Einhalten von Sicherheitsabständen ist für unsere Kunden nichts Neues. Wir empfehlen allen eine Terminreservierung vor dem Besuch", betont Eisinger.

Zu den Corona-Maßnahmen bei der Öffnung der körpernahen Dienstleister zählen: Mindestabstand von zwei Metern ist ebenso verpflichtend wie das Tragen einer FFP2-Maske. Voraussetzung für das Eintreten ist ein negativer Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Auch das "Alles Gurgelt"-PCR Testangebot kann für Eintrittstests genutzt werden. Eine in den letzten sechs Monaten durchgemachte Infektion mit schriftlichem Nachweis ermöglicht den Besuch von körpernahen Dienstleistern ohne Test.

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