Wirtschaft

Auer-Welsbach wegen Finanzvergehen schuldig

Heute Redaktion
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Bild: Picturedesk

Der Kärntner Finanzjongleur Wolfgang Auer-Welsbach, der in der Haftanstalt Graz-Karlau wegen Betrugs, Untreue und betrügerischer Krida eine Haftstrafe von acht Jahren verbüßt, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt auch wegen eines Finanzvergehens schuldig gesprochen worden.

Ein Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro und bei Nichteinbringung zu einer Ersatzhaftstrafe von 270 Tagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Selbstanzeige

Auer-Welsbach, der laut eigenen Aussagen in Graz-Karlau der Krankenabteilung zugeteilt wurde und als Zahnarzt-Assistent derzeit rund 50 Euro im Monat verdient, hatte im April 2010 Selbstanzeige erstattet, weil er Einkommen von Liechtensteinischen Stiftungen in Österreich nicht versteuert hat. Konkret geht es um mehr als 600.000 Euro an Einkommens- sowie an Körperschaftssteuer. Am Dienstag stand Auer-Welsbach deshalb wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung vor Gericht.

Steuersünder-CD

Zum Zeitpunkt der Selbstanzeige gab es Diskussionen über eine CD mit Namen von Steuersündern, die das österreichische Finanzministerium in Liechtenstein gekauft hatte. Diese CD sei aber nicht der Grund für die Selbstanzeige gewesen, sagte Verteidiger Franz Großmann in seinem Plädoyer, sondern "es war die Einsicht des Beschuldigten". Er habe die Schuld mittels eines Finanzplans zurückzahlen wollen, habe aber nicht mehr die Möglichkeit dazu gehabt. Der Finanzjongleur war kurz darauf in Untersuchungshaft genommen worden, seine Unternehmen schlitterten in den Konkurs.

Tat-Wiederholung

 Diese Einsicht werteten sowohl Staatsanwalt Helmut Jamnig und der Vertreter des Finanzamtes, Manfred Pressler, als mildernd und bestanden nicht auf einer primären Haftstrafe. So sah es auch die Richterin, die die mehrfache Tat-Wiederholung und das Zusammenkommen von zwei Steuern über einen längeren Zeitraum als erschwerend beurteilte.

Der Angeklagte nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.