Österreich

Auf Einbrecher geschossen: Täter und Opfer vor Gericht

Heute Redaktion
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Im Februar hatte ein Hausbesitzer (66) auf einen Einbrecher in St. Valentin geschossen. Jetzt mussten beide vor Gericht: Einer wegen Einbruchs, der andere wegen schwerer Körperverletzung.

Einbrecher und Schütze standen sich fünf Monate nach der Tat in St. Valentin (Amstetten) heute am St. Pöltner Landesgericht gegenüber. Beide mussten dabei auf der Anklagebank Platz nehmen: Der Schütze (66) musste wegen absichtlich schwerer Körperverletzung sowie Vergehen nach dem Waffengesetz, der 46-Jährige wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls vor Gericht.

Rückblick: Am Abend des 18. Februar 2019 hatte der alleinstehende Hausbesitzer in St. Valentin zwei Kriminelle in seinem Wohnzimmer auf frischer Tat ertappt (Anm.: er war kurz auf der Bank Kontoauszüge holen). Daraufhin ging der 66-Jährige ins Schlafzimmer, holte seine illegale Pistole und feuerte zwei Mal auf die Eindringlinge.

Opfer an Tankstelle gefunden

Ein Kroate (46) wurde im Oberschenkel getroffen, die beiden Täter flüchteten mit einem Pkw, der Fahrer warf dann seinen stark blutenden Komplizen an der Tankstelle Ennsdorf (Amstetten) hinaus. Der angeschossene Mann wurde gefunden, löste einen Großeinsatz aus ("Heute" berichtete). Das Schussopfer wurde im Linzer Spital behandelt, es war ein glatter Durchschuss.

Der Hausbesitzer verteidigte auch einige Tage später die Schüsse: "Ich bin jederzeit bereit mein Haus zu verteidigen, jetzt hat mir die Polizei die Waffe abgenommen, jetzt kann ich mich gegen Einbrecher nicht mehr wehren." ("Heute" berichtete). Der Komplize des Einbrechers konnte bis heute nicht ausgeforscht werden - der verletzte Einbrecher hielt dicht.

Prozess in St. Pölten

Vor Gericht in St. Pölten am Mittwoch musste zunächst der Kroate vor den Schöffen auf die Anklagebank. Der 46-Jährige hat neben drei Kindern (6, 12 und 15 Jahre) auch satte zwölf Vorstrafen (Anm.: zwei in Österreich, zehn in Deutschland). Bis einen Monat vor der Tat hat er noch gearbeitet. Das erste Mal in Haft war der 46-Jährige bereits 1989 gewesen.

Der Hausbesitzer wiederum ist seit 2018 in Pension, hat keine Kinder und ist unbescholten, auch er ist in Kroatien geboren.

Laut Angaben des angeklagten Einbrechers, der zu Beginn einen Dolmetscher zur Seite gestellt bekam, bis er erklärte, dass er auch Deutsch spricht, sei die Masche immer die gleiche gewesen: Gemeinsam mit seinem Komplizen namens Goran (wie oben nachzulesen, ist er nach wie vor flüchtig) läutete der 46-Jährige bei Häusern an, Wenn niemand öffnete, stieg das Duo ein. Ein Mal hatte man damit schon im Bezirk Melk Erfolg (Beute rund 2.500 Euro), in St. Valentin sei der Hausbesitzer aber genau in dem Moment nach Hause gekommen, als sie gerade im Wohnzimmer standen. Ein erster Schuss habe den Angeklagten noch verfehlt, der zweite aus dem Fenster, traf ihn in den Oberschenkel. Der Einbrecher sprach auch von einem dritten Schuss, den aber der Hausbesitzer bestritt.

Zwei Gutachten

Das Ermittlungsverfahren der Polizei war für den Richter unbefriedigend, es wurde ein Verletzungsgutachten und ein Schussgutachten in Auftrag gegeben. Anhand des Verletzungsgutachtens soll dann die Schussexpertise abgeleitet werden (Anm.: offenbar wurde der Kroate am Po getroffen, die Kugel trat oberhalb des Knies aus, der Kroate dürfte das Projektil auf der Flucht verloren haben).

Der Hausbesitzer, ein gebürtiger Kroate, der vor Gericht im Mostviertler-Dialekt sprach, gab an, die Waffe geschenkt bekommen zu haben und diese immer am Schlafzimmertisch aufzubewahren (geladen mit 5 bis 6 Schuss). Er war im Jahr 1973/74 15 Monate lang beim Bundesheer, sei rudimentär waffenkundig, aber kein geübter Schütze.

Der Richter nahm den Hausbesitzer ordentlich in die Mangel, der meinte jedoch: "Es tut mir leid. Ich wollte ihn nicht treffen, habe in der Panik einmal durchs Fenster und dann auf die Wiese geschossen. Absicht war da niemals dabei." Der Richter hielt dem 66-Jährigen vor, überhaupt noch ein zweites Mal - als das Duo schon auf der Flucht war - geschossen zu haben. "Was hatte das für einen Sinn? Wollten Sie die Täter stellen, denn Beute hatten sie ja keine...", so der Richter. Der Schütze: "Ich weiß es nicht, ich hatte Angst, war gestresst." Der 66-Jährige ist seit dem Einbruch in Betreuung. Zum Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes zeigte sich der Pensionist schon jetzt geständig.

Er muss nach Vorliegen der beiden Gutachten nochmal vor Gericht - das heißt: der Prozess gegen ihn wurde vertagt. Und weiters wird es sich im Zuge des Verfahrens zeigen, ob die absichtlich schwere Körperverletzung (Strafrahmen ein bis zehn Jahre Haft, derselbe Strafrahmen wie der gewerbsmäßige Einbrecher) hält oder ob es doch nur grob fahrlässige oder fahrlässige Körperverletzung war – der Ausgang ist offen, es gilt die Unschuldsvermutung.

40 Monate Haft

Der 46-jährige Dreifachvater, der sich voll inhaltlich geständig und reuig gezeigt hatte (Anm.: sogar zur Gewerbsmäßigkeit, was laut Richter äußerst selten ist), hätte wegen seines getrübten Vorlebens (zwölf Vorstrafen) und der daraus ableitbaren Rückfallsgefahr sogar einen noch höheren Strafrahmen ausfassen können (Anm.: sprich, der Strafrahmen kann dann um die Hälfte angehoben werden, in diesem Fall von 10 auf 15 Jahre). Dies merkte der Staatsanwalt richtigerweise an, jedoch hielt das Gericht dann Abstand von dieser Möglichkeit.

Seinen Anspruch auf Schmerzensgeld stellte der 46-Jährige komplett ein. Er ließ über seinen Anwalt ausrichten: "Wenn ich wo einsteige, muss ich mit sowas rechnen." Er wurde zu 40 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Kroate will die Haftstrafe in seiner Heimat verbüßen.