Niederösterreich

Auf Gattin eingestochen – Mann erneut eingewiesen

Ein 54-Jähriger soll mit einem Teppichmesser auf seine Ehefrau eingestochen haben. Der Prozess in Korneuburg endete erneut mit einer Einweisung.
Erich Wessely
23.08.2023, 17:48
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Um eine Bluttat in Bisamberg (Bezirk Korneuburg) von August 2022 hat sich am Mittwoch ein Prozess am Landesgericht Korneuburg gedreht. Ein 54-Jähriger soll mit einem Teppichmesser auf seine Ehefrau eingestochen haben. Die Verhandlung endete laut Gericht auch im zweiten Rechtsgang mit einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die Unterbringung ist nicht rechtskräftig. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Entscheidung vom Februar aufgehoben.

Bluttat genau vor einem Jahr verübt

Aufgrund des OGH-Urteils musste nach Angaben des Landesgerichts ein weiteres psychiatrisches Gutachten zum 54-Jährigen eingeholt werden. Verübt worden war die Tat in der Nacht auf den 23. August 2022. Für den in Wien lebenden Betroffenen hatte ein aufrechtes Betretungs- und Annäherungsverbot bestanden. Trotzdem beging er einen Einbruch in ein Wohnhaus in Bisamberg. Die dort aufhältige 45-Jährige hörte verdächtige Geräusche und verständigte via Notruf die Polizei.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Frau erlitt Stich- und Schnittwunden

Mehrere Streifen aus dem Bezirk Korneuburg rückten aus und ertappten den serbischen Staatsbürger auf frischer Tat. Er wurde festgenommen. Auf die Frau wurde früheren Polizeiangaben zufolge mehrmals eingestochen, aber auch eingeschlagen. Die 45-Jährige erlitt u. a. Stich- und Schnittwunden. Sie wurde in das Landesklinikum Korneuburg gebracht.

Schwere psychische Erkrankung

Der 54-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft versucht haben, seine Ehefrau zu töten, aber unter dem Einfluss einer schweren psychischen Erkrankung gehandelt haben. Gegen die neuerliche Entscheidung vom Mittwoch meldete der Betroffene Gerichtsangaben zufolge Rechtsmittel an.