Niederösterreich

Aufatmen bei privaten Hebammen – keine Kündigungen

Die NÖ Landesgesundheitsagentur und das Hebammengremium einigten sich auf die weitere Vorgehensweise.

Erich Wessely
Nach der Diskussion um Wahlhebammen gibt es nun eine Einigung.
Nach der Diskussion um Wahlhebammen gibt es nun eine Einigung.
Bild: iStock

„In einem intensiven Gespräch haben wir uns heute auf die nächsten Details für unsere gemeinsame Arbeit verständigt. Klar ist, dass für uns die Sicherheit der werdenden Mütter im Mittelpunkt steht“, betonten Beatrix Cmolik, Vorsitzende des NÖ Hebammengremiums und der Personalvorstand der NÖ LGA, Konrad Kogler, nach mehrstündigen Verhandlungen am Dienstag.

Keine Auflösung von bestehenden Verträgen

Zentrales Ergebnis der Beratungen sei, dass nunmehr keine bestehenden Verträge aufgelöst werden - mehr dazu hier. Viel mehr werden die Vereinbarungen weiter präzisiert und zu konkreten Rahmenbedingungen einer so genannten „fallweisen Beschäftigung“ ausgearbeitet.

Mehr Rechtssicherheit

Die Überarbeitung der Vereinbarungen schaffe für die freiberuflichen Hebammen Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Haftungsfragen. Sie sollen im Rahmen von anlassbezogenen Einsätzen bei der NÖ LGA beschäftigt werden, damit sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit den gleichen Versicherungsschutz genießen, wie angestellte Hebammen. "Das bedeutet, dass im Fall unvorhersehbarer Ereignisse während der Geburt die freiberufliche Hebamme durch einen verbesserten Vertrag mit der NÖ LGA abgesichert ist. Bisher waren freiberufliche Hebammen in solchen Fällen mit der Gfeahr einer Regressforderung konfrontiert", heißt es seitens der NÖ Landesgesundheitsagentur.

"Vorbildlicher Weg"

„Damit beschreitet Niederösterreich einen im Sinne der Wahlhebammen vorbildlichen Weg, während es in anderen Bundesländern diese Möglichkeit gar nicht gibt“, betonte Beatrix Cmolik.

"Außerdem können durch diese Regelung die freiberuflichen Hebammen ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter treffen. Alle Betreuten wiederum können sich darauf verlassen, dass ihre bestehende Vereinbarung mit ihrer freiberuflichen Hebamme und damit die persönliche Betreuung während der Geburt gewährleistet bleibt", so die LGA weiter.

"Folgen einem Wunsch der freiberuflichen Hebammen"

In Bezug auf die mögliche Höchstarbeitszeit wurde Einigung darüber erzielt, dass ein Einsatz der freiberuflichen Hebammen von bis zu 25 Stunden pro Geburt möglich sein soll. „Damit folgen wir einem Wunsch der freiberuflichen Hebammen und tragen gleichzeitig den gesetzlich zulässigen Einsatzzeiten Rechnung“, erörtern Beatrix Cmolik und Konrad Kogler.

„Wir freuen uns über die heute erzielte Einigkeit im Sinne aller Hebammen“, so Cmolik und ihre Stellvertreterin Brigitte Theierling nach den Beratungen. „Wir sind in engem Austausch mit unseren freiberuflichen Kolleginnen, insbesondere auch mit Frau Lisa Sanchez-Blendow, denen auch ein persönliches Gespräch mit den Verantwortlichen der NÖ LGA angeboten wird.“

Von mehr als 13.000 Geburten, die im Jahr 2022 in Niederösterreichs Kliniken erfolgt sind, wurden übrigens 256 von insgesamt 24 freiberuflichen Hebammen betreut.

FP-Landesparteisekretär Andreas Bors
FP-Landesparteisekretär Andreas Bors
FPNÖ

Scharfe Kritik der Freiheitlichen

Zuvor hatte es scharfe Kritik gehagelt – auch von den Freiheitlichen. „Die Niederösterreichische Landesgesundheitsagentur (LGA) hat ihre Wahlhebammen mittels Brief quasi gefeuert und sie mit Ende März zu einfachen Begleitpersonen herabgestuft“, empörte sich FP-Landesparteisekretär Andreas Bors. „Das bedeutet eine massive Verschlechterung für die werdenden Mütter und ihre Babys und muss sofort zurückgenommen werden“, so Bors.

Bors: Bereits jetzt Mangel an Hebammen

Anlass für diese Kündigung sei ein "völlig weltfremder Bericht" des Rechnungshofes gewesen, der hier Einsparungspotential orte. „Das Einzige was damit eingespart wird ist die Qualität der Betreuung“, so Bors. „Wenn Wahlhebammen keine Geburten mehr betreuen dürfen, dann kommen künftig nicht drei, sondern fünf werdende Mütter auf eine Hebamme“, erklärte Bors. Abgesehen davon sei dieser Schritt der LGA doppelt unverständlich, da es bereits jetzt einen Mangel an Hebammen gebe – nun reagierte die LGA auf die Kritik, eine Lösung wurde gefunden.

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