Aufhauser-Erpressung: Angeklagter verurteilt

Laut Anklage drohte der Pfleger nach seiner Entlassung in einem Brief, kompromittierende Fotos des teilweise gelähmten Aufhauser zu veröffentlichen. Der Staatsanwalt stützte sich dabei auch auf Droh-SMS, die der 44-Jährige verschickt hatte.
Beim Prozess in Salzburg leugnete der Angeklagte jeden Erpressungsversuch. Sein Anwalt betonte auch mehrfach, der Erpresserbrief sei in zu gewähltem Deutsch verfasst und habe weit weniger Rechtschreibfehler, als die SMS-Nachrichten. Er stamme daher von einer anderen Person. Dies ließ das Gericht nicht gelten: Der Angeklagte hätte sich ja auch der Google-Übersetzung bedienen können oder einen Helfer gehabt haben.
Der Strafrahmen für versuchte Erpressung beläuft sich auf fünf Jahre. Als strafmildernd wurde ein Teilgeständnis angerechnet und dass kein Geld geflossen war. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
(mah)
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