Österreich

Aufregung um Kuss-Verbot in Tiroler Lokal

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Ein Innsbrucker Lokalbetreiber hat in seiner Gaststätte ein Kuss- und Zärtlichkeitenverbot verhängt. Die Wogen gehen deswegen hoch, auch gab es bereits Beschwerden bei der Wirtschaftskammer. Der Lokalbetreiber ist aber rein rechtlich im Recht. Eine Blog-Seite hat diesen Umstand genützt und verloste unter allen, die Küsser-Fotos aus dem Lokal schickten, gratis Cafe.

Ein Innsbrucker Lokalbetreiber hat in seiner Gaststätte ein Kuss- und Zärtlichkeitenverbot verhängt. Die Wogen gehen deswegen hoch, auch gab es bereits Beschwerden bei der Wirtschaftskammer. Der Lokalbetreiber ist aber rein rechtlich im Recht. Eine Blog-Seite hat diesen Umstand genützt und verloste unter allen, die Küsser-Fotos aus dem Lokal schickten, gratis Cafe.

Im Innsbrucker Lokal "Insieme" (zu Deutsch: "Zusammen") ist weder Händchen halten noch küssen oder streicheln erlaubt.

Kerameddin Korkmaz, der das Lokal gegenüber des Hauptbahnhofs seit elf Jahren betreibt, hat dort straffe Regeln, wie Hinweise an den Wänden des Lokals belegen: „Werte Gäste! Aus Respekt vor unseren Mitarbeitern und internationalen Gästen bitten wir Sie Zärtlichkeiten in unseren Räumlichkeiten zu unterlassen.“

Für Korkmaz ist sein Vorgehen so zu begründen: "Es bleibt ja meist nicht beim Händchenhalten, sondern es wird herumgeschleckt und herumgeschmust. Das passt ästhetisch nicht daher. Wo fangen Zärtlichkeiten an und wo hören sie auf? Dafür gibt es kein Limit und kein Maß."

Wer sich nicht an seine Regeln hält, wird hinauskommandiert, wie erst kürzlich ein Ehepaar, erzählt Korkmaz gegenüber dem ORF: "Sie haben sich hier verabredet. Er war schon da und hat einen Kaffee getrunken. Dann ist sie gekommen und hat ihn mit einem Kuss auf den Mund begrüßt. Da hat noch niemand was gesagt. Dann hat sie sich aber hingesetzt und ihm zwischen die Beine gegriffen. Daraufhin hab ich zu ihnen gesagt, dass sie ihren Kaffee woanders trinken sollen."

Fall bei Wirtschaftskammer anhängig

Einige der hinauskatapultierten Gäste haben sich bei der Wirtschaftskammer beschwert. Doch Herr Korkmaz scheint rein rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, wird Peter Trost von der Wirtschaftskammer vom ORF zitiert: "An und für sich darf er Zärtlichkeiten nicht verbieten. Er kann aber die Gäste darauf hinweisen, dass es in seinem Lokal nicht erwünscht ist und kann aufgrund dessen auch zum Verlassen des Lokals auffordern. Jeder Lokalbetreiber darf im Rahmen seines Hausrechts selber entscheiden, welche Gäste er bedienen will und welche nicht."

Schmusen-Im-Cafe-Insieme-Gewinnspiel

Eine Tiroler Blog-Seite hat den Fall zum Anlass genommen und ruft seine Leser auf, Fotos zu schicken, wo Pärchen in dem besagten Lokal herumschmusen: "Die ersten 10 Paare die sich im Cafe Insieme küssend fotografieren lassen und uns das Bild schicken, bekommen von uns ihren Capuccino bezahlt!", heißt es auf "Tirolblog".