Österreich

Auftragskiller "Celentano": Auslieferung gestoppt

Heute Redaktion
Teilen

Die Auslieferung eines angeblichen russischen Auftragskillers ist vom Wiener Oberlandesgericht am Dienstag gestoppt worden. In der Causa Anatoli R. (38) sind laut Gericht weitere Nachforschungen notwendig. "Celentano", wie der Verdächtige auch genannt wird, sieht sich selbst als Opfer der russischen Justiz.

Die Auslieferung eines angeblichen ist vom Wiener Oberlandesgericht am Dienstag gestoppt worden. In der Causa Anatoli R. (38) sind laut Gericht weitere Nachforschungen notwendig. "Celentano", wie der Verdächtige auch genannt wird, sieht sich selbst als Opfer der russischen Justiz.

Die russischen Behörden werfen dem Russen vor, mehrere Mordanschläge zwischen 1997 und 2004 verübt zu haben. Der Russe hatte unter einem falschen Namen in Wien gelebt und bei einer Baufirma gearbeitet. Er war im vergangenen Februar nach einem gezielten Hinweis von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen worden.

Er soll im Raum Nowosibirsk der berüchtigten "Trunov-Brigade" angehört haben und neben Auftragsmorden auch für Schutzgeld-Erpressungen, Waffenhandel und Bestechung von Amtsträgern verantwortlich gewesen sein, ehe er sich ins Ausland absetzte.

Straflandesgericht erklärte Auslieferung für zulässig

Das Wiener Straflandesgericht hatte im Juli die Auslieferung für zulässig erklärt. Dagegen legte Anatoly R. Beschwerde ein, mit der sich das Wiener Oberlandesgericht auseinanderzusetzen hatte. Die Entscheidung wurde vertagt. Der Senat will vorher eine Stellungnahme der österreichischen Botschaft in Moskau zu den Justiz- und Haftbedingungen in Russland einholen. Wann das Auslieferungsverfahren fortgesetzt wird, ist offen. Termin wurde keiner festgelegt. Anatoly R. bleibt in Auslieferungshaft.

Darüber hinaus soll abgeklärt werden, ob einer der vom Auslieferungsbegehren umfassten Mordanschläge - das Opfer hatte das Attentat vom November 2002 überlebt - seitens Russland zu Unrecht gegen Anatoly R. geltend gemacht wird. Angeblich soll dieses Faktum bereits 2007 eingestellt worden sein und dürfte dem 38-Jährigen daher nicht mehr vorgeworfen werden.

Verteidiger: "Keine stichhaltigen, konkreten Beweise"

Seine Rechtsvertreter Liane Hirschbrich und Elmar Kresbach hatten im Rahmen der öffentlichen Verhandlung im Justizpalast nachdrücklich davor gewarnt, dem Ansinnen Russlands stattzugeben. Die Verdachtslage gegen seinen Mandanten sei "sehr dubios", die von der russischen Generalstaatsanwaltschaft eingebrachte Anklageschrift eigne sich als "Recherche für einen Film", biete aber "keine stichhaltigen, konkreten Beweise", sagte Kresbach. Dass der Generalstaatsanwalt in seinem Auslieferungsersuchen garantiert habe, er werde gegen Anatoly R. die Todesstrafe nicht beantragen, überzeugte Kresbach nicht.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien befürwortet dagegen die Auslieferung. Man dürfe sich nicht "von Ressentiments gegen politische Entwicklungen und plakativen Medienberichten über einzelne Strafverfahren in Russland leiten lassen", meinte Oberstaatsanwalt Georg Karesch. Im vorliegenden Fall handle es sich um "Schwerstkriminalität". Man könne "nicht davon ausgehen, dass das Strafverfahren in unfairer Weise abgewickelt wird", daher habe er "keine Bedenken gegen die Auslieferung", so Karesch abschließend.

Auslieferung würde "meinen Tod bedeuten"

Der 38-Jährige bestreitet die Vorwürfe. Er sieht sich dagegen als Kritiker, der Korruption aufgedeckt habe und dafür nun von der russischen Justiz "mundtot" gemacht werden soll. "Ich bin nicht schuldig. Das was mir von russischer Seite vorgeworfen wird, trifft nicht zu", betonte er heute im Justizpalast. Sollte er ausgeliefert werden, "würde das meinen Tod bedeuten".

;