Steiermark

Auftragskiller-Prozess in Graz endet mit Freispruch 

Denkbar knapp urteilte das Grazer Geschworenengericht zugunsten des Angeklagten im Fall einer mutmaßlichen Anheuerungen eines Auftragskillers. 

Tobias Kurakin
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Das Gericht in Graz entschied zugunsten des Angeklagten.
Das Gericht in Graz entschied zugunsten des Angeklagten.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Ein 28-jähriger Steirer trauerte seiner Ex-Freundin so massiv nach, dass er einen Auftragskiller bestellte, um den neuen Liebhaber dieser aus dem Weg zu räumen. Vor Gericht wurde der Angeklagte jedoch freigesprochen, so glaubten die Geschworenen die Darstellung des Landwirten, dass dieser sich selbst habe umbringen wollen.

Auftragskiller sollte neuen Freund der Ex-Freundin töten 

Es war ein durchwegs kurioser Prozess, der am Mittwoch-Abend in der steirischen Landeshauptstadt Graz verhandelt wurde. Ein Landwirt hatte noch immer Gefühle für seine Ex-Freundin und wollte daher mit einem Auftragskiller den neuen Geliebte seiner Verflossenen töten lassen, so zumindest die Darstellung der Angeklagte. 

Paradoxerweise wurde die Beziehung von Angeklagten beendet, doch als seine ehemalige Freundin einen neuen Freund hatte, brannten beim 27-Jährigen aller Sicherungen durch. Demnach soll der Landwirt auch eine Bekannte dazu überredet haben, einen "Treuetest" beim Konkurrenten durchzuführen. Der Lockvogel schickte daraufhin anzügliche Nachrichten, auf die der Mann, der in eine Falle gelockt werden sollte, jedoch nicht einging. 

Laut Staatsanwaltschaft kam der Mann daraufhin auf die Idee, den Konkurrenten anderweitig loszuwerden. Die "Kleine Zeitung" berichtet davon, dass er einem Freund Geld geboten habe, sodass dieser im Darknet nach einem Auftragskiller Ausschau hält. 

Staatsanwaltschaft erklärt Tragweite des Falls 

"Es ist genauso strafbar, wenn ich ernsthaft einen Freund bitte, mir jemanden zu verschaffen, der den Mord ausführt", meinte der Ankläger schließlich vor Gericht. Ebenfalls verlautbarte der Staatsanwalt, dass es keinen Grund gebe, an der Darstellung des Angeklagten zu zweifeln. 

Die Geschworenen glaubten jedoch dem Angeklagten und dessen Verteidiger, der meinte: "Wir sind in Hirschegg und nicht in Chicago". Der Landwirt habe lediglich Tabletten im Internet bestellen wollen, um seinem eigenen Leben ein Ende zu setzen, hieß es von der Verteidigung. Die Geschworenen entschieden mit 4:4 Stimmen denkbar knapp für den Angeklagten und sprachen ihn frei – das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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