Die seit Anfang November bundesweit geltende 3G-Regel am Arbeitsplatz soll laut Regierung am 5. März voraussichtlich auslaufen. Arbeitsminister Martin Kocher hat dies bei einer Pressekonferenz am Mittwoch angekündigt. Der Gesundheitsminister werde das noch per Verordnung regeln, dem wollte er nicht vorgreifen.
Genaue Details sind daher offen. Ob danach noch viele Unternehmen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Nachweis verlangen werden, ist ebenfalls unklar, berichtet "orf.at".
Die Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) begrüßen die Lockerungsschritte. Aber auch die Wirtschaftskammer betonte, dass es "im Detail derzeit nicht genau abschätzbar" sei, in wie vielen Firmen noch eine unternehmenseigene 3G-Regel (geimpft, getestet oder genesen) nach dem 5. März gelten wird.
Es sei "aber zu erwarten, dass in Bereichen mit Kontakten zu Vulnerablen – sei es am Arbeitsplatz oder mit Kunden – Betriebe 3G beibehalten oder alternativ auf eine Maskenpflicht setzen", hieß es von der Wirtschaftskammer.
Unternehmen könnten bei der 3G-Regel individuell entscheiden, so können die Nachweise auf Basis des Arbeitsrechts weiterhin verlangt werden. "Je nach Beruf und Setting (zum Beispiel Großraumbüro vs. Einzelbüro) können strengere (z.B. Tests) oder weniger strenge Regelungen angemessen sein (zum Beispiel Maske)", erklärte das Arbeitsministerium auf Anfrage.
Die Supermarkt-Ketten warten derzeit noch ab, da die Verordnung noch nicht vorliegt. Kritik kam vom Gewerkschaftsbund. Der ÖGB sei "zuletzt in keiner Weise in die Planungen eingebunden", hieß es. Sollten Arbeitgeber weiterhin 3G im Betrieb verlangen, müssen diese auch die Kosten für Tests übernehmen, lautet die Forderung.
"Die Überprüfung von 3G bedarf auch weiterhin der Zustimmung des Betriebsrats oder wenn es keinen Betriebsrat gibt, der Zustimmung der einzelnen Arbeitsnehmer", so der ÖGB.