Politik

Aus für telefonische Krankmeldung – mit einer Ausnahme

Pünktlich zum meteorologischen Herbstbeginn endet die telefonische Krankmeldung. Bei Experten stößt die Entscheidung auf Unverständnis.

Leo Stempfl
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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Ernst Weingartner / picturedesk.com

Die Regelung war Mitte März eingeführt worden, um das Ansteckungsrisiko in den Arztpraxen zu minimieren. Ab 1. September muss jeder, der sich krankschreiben lassen muss, wieder persönlich eine Arztpraxis aufsuchen – punktgenau zum Start der Erkältungs- und Grippesaison. Ärztekammer und Patientenanwälte befürchten "massive Beschwerden", "Chaos" und eine "bürokratische Wurschtelei"

Diese Begriffe wählten Ärztekammer-Vizepräsident Johanes Steinhart und Patientenanwalt Gerald Bachinger gegenüber der "Krone". Gescheitert ist eine Verlängerung der telefonischen Krankmeldung am Widerstand der Arbeitgebervertreter in der ÖGK. Diese befürchteten einen Missbrauch durch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen, ohne wirklich krank zu sein. Das, obwohl die Krankenstandsmeldungen zuletzt massiv zurückgegangen sind.

Die Österreichische Gesundheitskasse teilte mit, dass die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung allerdings wieder auf alle ausgedehnt werden könne, wenn die Coronavirus-Zahlen im Herbst wieder stark ansteigen sollten.

Nur bei Corona-Verdacht weiterhin möglich

Eine Ausnahme gibt es jedoch, zumindest bis Jahresende:

Wer als Verdachtsfall gilt, soll auch weiterhin 1450 kontaktieren. Wird dort ein Test angeordnet, so kommt es in den meisten Bundesländern ohnehin zu einer "behördlichen Absonderung". Jedenfalls können Betroffene bis zum Vorliegen eines Testergebnisses in einer Ordination anrufen und nach telemedizinischer Abklärung telefonisch krankgeschrieben werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Person auch entsprechende Symptome aufweist.

Bei einem negativen Testergebnis erlischt die Krankschreibung nach fünf Arbeitstagen. Ist die betroffene Person aber weiterhin krank, muss für eine Verlängerung der Krankmeldung ein Arzt persönlich aufgesucht werden. Mit diesem Vorgehen will die ÖGK sicherstellen, dass Patienten mit Covid-19-Symptomen möglichst unbürokratisch und risikolos eine Krankmeldung erhalten und dafür nicht extra eine Ordination aufsuchen müssen.

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