Österreich

Aus für Gatterjagd nur eine "Mogelpackung"

Heute Redaktion
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Jeder Gatterbetreiber könne das eigene Jagdgatter in Wildgehege umbenennen und die Zäune einfach stehen lassen, kritisiert der VGT.
Jeder Gatterbetreiber könne das eigene Jagdgatter in Wildgehege umbenennen und die Zäune einfach stehen lassen, kritisiert der VGT.
Bild: VGT

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hat am Montag das geplante Gatterjagdverbot in Niederösterreich als "erfreulich" begrüßt, aber bejagbare Wildgehege abgelehnt.

Sprecher Martin Balluch sah darin lediglich eine "halbe Lösung". Die Landes-Grünen bezeichneten das Gesetz, das am 28. Juni den Landtag passieren soll, in einer Aussendung als "Mogelpackung der ÖVP" für die "Jagdlobby".

In Niederösterreich sei wohl aufgrund der hohen Zahl von etwa 70 Jagdgattern die Einführung eines Verbots lange verzögert worden, meinte die Tierschutzorganisation. Der Gesetzesvorschlag, der Ende 2017 in Begutachtung ging, sei "deutlich besser" gewesen als jener, der nun beschlossen werden soll: Es sei nämlich die Möglichkeit der Überführung von Jagdgattern in sogenannte Wildgehege vorgesehen, in denen weiterhin gejagt werden dürfe - allerdings nur zur Regulierung des Wildstandes.

Zudem fehle die Auflage, dass ein Wildgehege nur dann genehmigt werden dürfe, wenn es durch eine wissenschaftliche Expertise gestützt und durch eine Qualitätszertifizierung begründet sei. Die "begrüßenswerte" Vorschrift, dass die künstlichen Fütterungen im Jagdgatter aufgelassen werden müssen, relativiere sich durch die Ausnahmen zu Notzeiten, zu Vegetationsbeginn oder wenn es zur Schulung oder Forschung notwendig sei.

Tierschützer und Grüne mit Kritik

Kritik äußerte der VGT weiters an der langen Übergangsfrist von elf Jahren und der fehlenden Einschränkung von Wildarten. Mit der Gatterauflösung des Lainzer Tiergartens habe das neue Gatterjagdverbot in Niederösterreich daher leider nicht viel gemeinsam. Jeder Gatterbetreiber könne das eigene Jagdgatter in Wildgehege umbenennen und die Zäune einfach stehen lassen, meinte Balluch.

Ähnlich äußerten sich die Grünen: Die Gatterjagd bleibe unter anderem Titel erlaubt. In den sogenannten Wildgehegen könnten die Zäune weiter bestehen, wodurch keine Wilddurchlässigkeit gegeben sei, bemängelte Landessprecherin Helga Krismer. Die Landesregierung habe entgegen erster Empfehlungen ihrer Experten "dem Druck der Gatterjagdlobby massiv nachgegeben und das Gesetz verwässert." (red)

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