Ab morgen gilt das weitgehende Aus für Bankomat-Gebühren. Nur in Ausnahmefällen dürfen Banken für die Behebung am Automaten eine Gebühr verrechnen.
Am morgigen 13. Jänner tritt ein Gesetz in Kraft, das einem vieldiskutierten Ärgernis der Österreich ein Ende bereiten wird. Bankomatgebühren werden weitgehend verboten und nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt.
Die Arbeiterkammer (AK) Wien freut sich: "Es ist positiv, dass Bankomatgebühren nur mehr sehr eingeschränkt verrechnet werden dürfen", sagt AK Wien-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
Erfreuliche Einschränkung
Banken dürfen ab Samstag ihren Kunden nur noch dann Gebühren fürs Geldbeheben am Bankomaten verrechnen, wenn das dezidiert verhandelt wurde. Ein schlichter Hinweis in de Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht aus, heißt es aus der Arbeiterkammer.
Beim Aushandeln einer Bankomatgebühr muss die Bank jedenfalls ein anderes Angebot mit einem Pauschalpreis für Barbehebungen anbieten, damit der Kunde ein Wahlrecht hat.
Drittanbieter
Auch bei Bankomaten von Drittanbietern (Euronet), die zu Beginn der Debatte mit Gebühren vorgeprescht sind, hat der Gesetzgeber klare Worte gefunden. Die Hausbank des Konsumenten muss die Gebühren von unabhängigen Automatenbetreibern übernehmen. Für den Kunden soll das Abheben des eigenen Bargeldes somit weitgehend kostenlos bleiben.
Die Arbeiterkammer bleibt aber wachsam. Sie verspricht, die Banken jedenfalls genau beobachten zu wollen, wie sie diese gesetzliche Vorgabe in der Praxis handhaben. (red)