Wirtschaft

Aus für Zusatzgebühren bei Banken

Heute Redaktion
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Bild: Deutsche Postbank

Konsumentenschützer zogen gegen Banken und deren Geschäftsgebahrung vor Gericht und bekamen jetzt vom Obersten Gerichtshof (OGH) Recht: Zehn von elf Bestimmungen sind einem aktuellen Urteil zufolge gesetzeswidrig, sechs weitere Klauseln hatte bereits die zweite Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, beanstandet.

"Manche Klauseln heimischer Banken sind eindeutig rechtswidrig und für Verbraucher schlichtweg unzumutbar", teilte Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer (S) mit, in dessen Auftrag der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Verbandsklage gegen die Bank Austria angestrengt hatte. Insgesamt 16 ABG-Bestimmungen wurden von Gerichten für rechtswidrig befunden:


Entgelterhöhungen. Diese sind nur mehr dann erlaubt, wenn sie den Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt werden und die Verbraucher ein Widerspruchsrecht haben, stellten die Höchstrichter fest. "Es ist daher davon auszugehen, dass es in Zukunft nur mehr selten zu Preiserhöhungen kommt", so das Ministerium.
Zusatzgebühren. Für Informationen und Nebenleistungen, etwa die Sperre einer verlorenen oder gestohlenen Bankomat- oder Kreditkarte, dürfen Banken jetzt keine Zusatzgebühren mehr verrechnen.
Fehler. Unzulässig ist es auch, das Risiko von Missbräuchen oder Fehlern über in den AGB vorgesehenen Sorgfaltspflichten auf Kunden überzuwälzen. Die Kunden müssen nur ihren PIN geheim halten, ihre Bankomatkarte sicher verwahren und einen Verlust derselben unverzüglich melden. Hingegen ist der Verbraucher nicht verpflichtet, die Bank zu benachrichtigen, wenn regelmäßige Mitteilungen oder Sendungen ausbleiben.
Kontoauszüge. Die Regelung, dass Kontoauszüge als anerkannt gelten, wenn nicht binnen zwei Monaten bei der Bank reklamiert wird, ist unzulässig. Der Kunde sei nämlich nicht verpflichtet, seine Kontoauszüge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der OGH bezieht sich nur auf Buchungen bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen. Wem beispielsweise die monatlich abgezogene Telefonrechnung plötzlich zu hoch erscheint, müsse sich innerhalb von acht Wochen an die Bank wenden.
Kontonummer. Bei Überweisungen, für die noch die inländische Empfängerkontonummer verwendet wird, muss die Bank weiterhin überprüfen, ob Kontonummer und Empfängername übereinstimmen, ergibt sich laut Ministerium aus dem OGH-Entscheid.

Für die Änderung der gesetzwidrigen Klauseln haben die Banken sechs Monate Zeit. Aus VKI-Sicht ist dies "scharf zu kritisieren", da sich die Bank während dieser Zeitspanne weiterhin auf gesetzwidrige Klauseln berufen dürfe. Hundstorfer: "Ich gehe davon aus, dass die Banken diese Frist nicht zum Schaden einzelner Konsumenen benutzen."

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