Wien

Aus Wut! Wienerin zerkratzt beim Gassigehen 40 Autos

Eine 66-Jährige ließ ihre Wut an den Autos der Nachbarn aus, verursachte Tausende Euro Schaden. Bei dem Prozess in Wien gab es dann eine Überraschung…
12.10.2023, 16:43
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Beamten ertappten Sabine K. (66, Name geändert) in der Wiener Donaustadt auf frischer Tat, als sie die Motorhaube eines geparkten Autos aufkratzte. Bei der Einvernahme gab sie daraufhin an, schon länger Autos in ihrer Nachbarschaft beschädigt zu haben – insgesamt konnten der Wienerin rund 40 Fälle nachgewiesen werden. Der Gesamtschaden beträgt weit über 40.000 Euro.

Beim Gassigehen gekratzt

Sie gab an, die Autos "aus Frustration" zerkratzt zu haben, oft auch bei Gassi-Runden mit ihrem Hund. Zum Teil wurden die Autos der Nachbarn nach der Reparatur gleich wieder beschädigt. Die Polizei legte sich daraufhin auf die Lauer und erwischte die Verdächtige. Sie wurde wegen schwerer Sachbeschädigung angezeigt – die Staatsanwaltschaft bereitete einen Strafantrag vor. 

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Anwalt Daniel Mozga und seine Mitarbeiterin Enikö Fischer bei der Verhandlung in Wien. Sie vertreten eine der vielen Geschädigten.
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Nachbarn warteten auf Angeklagte 

Bei dem Prozess am Donnerstag (12.10.) versammelten sich die geschädigten Autobesitzer vor dem Wiener Landesgericht, verlangten eine Wiedergutmachung. Doch daraus wurde vorerst nichts, denn es gab eine Überraschung. Autokratzerin Sabine K. juckte die Verhandlung wenig. Sie kam einfach nicht – offiziell "wegen Corona", informierten Anwalt Daniel Mozga und seine Mitarbeiterin Enikö Fischer. Alle hoffen, dass sich die Wienerin rasch erholt – und sich den Vorwürfen stellt. Denn der Prozess wurde jetzt einmal auf 10. November 2023 vertagt. 

Frau hat kaum Geld

Der Vertreter der Angeklagten erkannte im Wesentlichen die Schadensbeträge an. Zu allen weiteren Ansprüchen gab er keine Erklärung ab. Er ließ aber durchblicken, dass die Frau über keinerlei Vermögen verfügt. Die Geschädigten dürften also im schlimmsten Fall auf einem Großteil ihrer Reparaturkosten sitzen bleiben. Die Unschuldsvermutung gilt.

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