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Auschwitz-Wachmann Hanning fasst fünf Jahre Haft aus

Heute Redaktion
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Bild: EPA

Das Landgericht Detmold hat den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der heute 94-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen schuldig gesprochen.

In der Urteilsbegründung sagte Richterin Anke Grudda: "Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert".

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Haft gefordert, Hannings Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der damals 23 Jahre alte Reinhold Henning war Mitglied der SS und arbeitete im Konzentrationslager Auschwitz. Dort wurden während des Zweiten Weltkrieges mehr als eine Million Menschen ermordet.

In den letzten Jahren hatte sich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass die erwiesene Anwesenheit in Auschwitz für eine Verurteilung ausreichend ist. Denn: Jedes SS-Mitglied hat dadurch einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Tötungsmaschinerie geleistet.

Hannings Verteidiger verlangte den Freispruch des 94-Jährigen. Hanning habe keinen Menschen getötet, geschlagen oder dabei geholfen, so Johannes Salmen. Er habe Befehle eines Verbrecher-Systems ausgeführt. Als einfacher Arbeiter ohne Schulabschluss habe er zudem die Folgen seines Handelns nicht überblicken können.

Vor der Urteilsverkündung hatte sich Hanning persönlich nicht mehr geäußert. An einem der vorausgegangenen Verhandlungstagen sagte er: "Ich möchte Ihnen sagen, dass ich zutiefst bereue, einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben, die für den Tod vieler unschuldiger Menschen, für die Zerstörung unzähliger Familien, für Elend, Qualen und Leid auf Seiten der Opfer und deren Angehörigen verantwortlich ist."