Politik

So lange dürfen wir nachts nicht mehr vor die Tür

Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh dürfen die eigenen vier Wänder nur aus ganz speziellen Gründen verlassen werden – und das noch für längere Zeit.

Roman Palman
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Kärntner Straße bei Nacht während der Ausgangssperre (10. November 2020)
Kärntner Straße bei Nacht während der Ausgangssperre (10. November 2020)
picturdesk.com/Kurier/Jeff Mangione

Seit 3. November gelten die Ausgangsbeschränkungen im Rahmen des derzeitigen Teil-Lockdowns nun schon. Wegen der maximal möglichen Dauer von zehn Tagen wäre die Regelung mit dem heutigen Mittwoch auch wieder passé, doch das ist sie nicht.

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung der einschneidenden Maßnahme mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ abgesegnet. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben somit bis mindestens 22. November in Kraft.

Die Zustimmung des Nationalrats ist für Ausgangsregelungen und Betretungsverboten nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz zwingend notwendig. Während Betretungsverbote für vier Wochen am Stück verhängt werden können, sind es bei den Ausgangsregeln nur zehn Tage – dann muss neu abgestimmt werden.

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs bleibt somit zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:

► Berufliche Zwecke
► Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
► Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
► Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
► Körperliche und psychische Erholung.

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