Österreich

 "Aussprache" nach Party mit Machete und Cricketschläger

Weil ihre Ehre angeblich beleidigt worden war, schlug eine Gruppe Inder in Wien einen Kontrahenten mit Fäusten und Waffen. Mehrere Schwerverletzte.

Christian Tomsits
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Der Angeklagte vor Gericht.
Der Angeklagte vor Gericht.
Denise Auer

Am 27.9.2020 kam es vor einem Sikh-Tempel in Wien-Meidling zu einem blutigen Gemetzel. Erinnerungen an den furchtbaren Terror-Anschlag vom 24. Mai 2009 wurden wach, als vor einem Gebetshaus in Wien-Rudolfsheim ein aus Indien angereister Guru brutal getötet und neun weitere Personen teils schwer verletzt wurden. Der Haupttäter bekam lebenslang, vier Mittäter 17 bzw. 18 Jahre Haft.

Die Waffen: Cricket-Schläger und Macheten

Diesmal war der Grund der Auseinandersetzung kein Terrormotiv, sondern "nur" eine aus dem Ruder gelaufene Party der Vornacht. Ein Inder soll sich durch ein Schmählied eines anderen in seiner Ehre verletzt gefühlt haben, passte deshalb laut Anklage die Gruppe des Sängers am nächsten Tag um 12 Uhr Mittags vor dem Tempel zur "Aussprache" ab. Die Angreifer sollen sich anschließend mit Cricketschlägern und Macheten bewaffnet haben, schlugen, traten und hackten laut den Schilderungen der Staatsanwaltschaft auf ihre Opfer regelrecht ein. Zeugen wollen auch gesehen haben, dass sogar ein Straßenschild als Waffe benutzt worden sei.

Anwalt Niki Rast ist Opfervertreter

Nikolaus Rast am Wiener Landesgericht
Nikolaus Rast am Wiener Landesgericht
Denise Auer

Zwei von vier Opfern blieben mit klaffenden Wunden, abgehackten Muskeln und Knochen schwer verletzt liegen, als die Angreifer von ihnen abließen. Die anderen erlitten "nur" Kopfverletzungen durch Schläger-Hiebe. Der Haupttäter konnte bereits am 20.1.21 gerichtlich verurteilt werden. Am Montag stand ein weiterer Mittäter wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Anwalt Nikolaus Rast vertrat eines der verletzten Opfer. Für den Angeklagten, der bei der Polizei eine Beteiligung stets geleugnet hat, gilt die Unschuldsvermutung. Die Entscheidung des Gerichts: Wegen Unzuständigkeit muss der Prozess  neu verhandelt werden – und zwar vor einem Schwurgericht.

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