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Australier verklagt furzenden Ex-Chef

Weil sein Vorgesetzter häufig den Hintern zum Furzen anhob, wollte ein Australier Schmerzensgeld. Die Richterin glaubte jedoch nicht an Mobbing.

Heute Redaktion
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Der Australier verklagte seinen Boss.
Der Australier verklagte seinen Boss.
Bild: iStock

Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Baufirma hat in Australien seinen Chef auf 1,8 Millionen Dollar verklagt. Seine Anschuldigung: Der Mann soll in sehr regelmäßigen Abständen gefurzt haben, wie News.com.au berichtet. Dabei habe er seinen Hintern angehoben und damit den Übergriff verschärft.

David Hingst war von 2008 bis 2009 in der Firma angestellt. Die Klage lautet auf Mobbing am Arbeitsplatz. Wegen seines damaligen Abteilungsleiters habe er seelische und körperliche Schäden davongetragen.

Mit Deo besprüht

Der Supervisor namens Short kann sich nicht daran erinnern, wie er an einer Anhörung vor Gericht sagte. "Ich kann mich nicht daran erinnern, ich habe das vielleicht ein- oder zweimal gemacht." Eines ist sich Short aber sicher: Er habe nicht "mit der Absicht gefurzt, Hingst zu belästigen".

Ein anderer ehemaliger Angestellter sagte vor Gericht aus, Hingst sei jeweils ziemlich beleidigt gewesen. Wegen der Gasausstöße sei er derart in Rage geraten, dass er seinen Chef mit Deo einsprühte und ihn "Mr. Stinky" nannte. Er selber habe Hingst nicht verstanden, sagte der Angestellte. "Ich hätte ihn ausgelacht oder wäre einfach hinausgegangen."

Verschwörung

Hingst warf seinem Vorgesetzten zudem eine Verschwörung vor. Er habe ihn gemobbt, um ihn loszuwerden. So habe er ihm gesagt, er verbocke alles und sei sein Gehalt nicht wert. Außerdem habe er ihn bei einem Weihnachtsessen gefragt, ob er schwul sei. Überhaupt hätten sich auch andere Mitarbeiter gegen ihn verschworen. Er sei etwa von gemeinsamen Kaffeepausen ausgeschlossen worden.

Die Richterin war nicht überzeugt von Hingsts Vorwürfen und wies die Klage ab. Short habe den Kläger nicht gemobbt, ebenso nicht die anderen Angestellten. Zwar habe es ein unangemessenes Verhalten gegeben, inklusive das "Ausstoßen von Wind". "Das war aber nur ein übliches Herumalbern."

Wären die Blähungen seines Chefs für Hingst nicht ein derart großes Problem gewesen, hätte er seinen Job nicht verloren, ist die Richterin überzeugt. Vielmehr hätten Depressionen und häufiges Scheitern zur Kündigung geführt. Die Entlassung sei somit rechtmäßig erfolgt.

(red)