Wirtschaft
AUA zahlte Ticketpreis für Flüge erst nach Klage zurück
Wegen des Einreiseverbot konnten Mutter und Tochter nicht in die USA fliegen. Der Flieger hob ab und die AUA wollte das Ticket nicht retournieren.
Frau K. buchte für sich und ihre Tochter im Februar 2020 bei Austrian Airline einen Flug nach New York. Losgehen sollte es Mitte Juli. Doch im März verhängten die US-Behörden für Österreich ein Einreiseverbot – das war aber zum Reiseantritt noch aufrecht. Frau K. trat schriftlich vom Vertrag zurück und forderte den Reisepreis retour. Die Airline wollte den vollen Reisepreis nicht zahlen, weil der Flug stattfand. Erst nachdem die AK klagte, bekam sie die Ticketkosten zurück.
Frau K. und ihre Tochter wollten am 15. Juli 2020 nach New York fliegen, retour sollte es am 26. August gehen, gebucht hatte sie die Flüge am 23. Februar. Doch Mitte März 2020 verhängten die US-Behörden für österreichische StaatsbürgerInnen aus dem Schengen-Raum ein absolutes Einreiseverbot, das auch zum geplanten Reisezeitpunkt noch in Kraft war. Da Wien im Schengen-Raum liegt, war es für die beiden unmöglich, die Reise anzutreten.
1.961 Euro zurückgezahlt
Frau K. teilte dem Unternehmen Anfang Juli per E-Mail und eingeschriebenem Brief und ein weiteres Mal Mitte Juli per E-Mail mit, dass sie vom Vertrag aufgrund der weggefallenen Geschäftsgrundlage zurücktritt. Gleichzeitig ersuchte sie um Rückerstattung des bezahlten Betrages von 2.068,66 Euro.
Ende August informierte die Fluglinie Frau K., dass eine volle Erstattung der Ticketkosten nicht möglich sei, da der Flug durchgeführt wurde. Zudem wurde ihr mitgeteilt, dass in diesem Fall lediglich die Steuern und Gebühren in der Höhe von 69,33 Euro pro Person rückerstattet werden können, was auch passierte. Frau K. suchte Hilfe in der Arbeiterkammer. Auch eine außergerichtliche Intervention der AK blieb erfolglos. Erst nachdem die AK eine Klage einbrachte, hat das Unternehmen die Ticketkosten von 1.961,09 Euro zurückgezahlt.