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Austro-Muslime suchen Zweitfrau im Internet

Heute Redaktion
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Ein Briten-Datingportal vermittelt Muslimen Zweitfrauen, trotz Polygamie-Verbots in Europa. Auf der Webseite suchen auch Austro-Muslime eine zweite Gattin!

Aufregung um die britische Website secondwife.com. Die Partnervermittlungsseite von Azad Chaiwala sucht für Muslime in Großbritannien Zweitfrauen, obwohl dies in Europa nicht erlaubt ist und in Großbritannien mit einer Haftstrafe von bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft werden kann.

Die Webseite hat bereits 100.000 Mitglieder. Auch zahlreiche Muslime aus Österreich suchen auf dieser Partnervermittlungsseite nach einer zweiten Ehefrau!

Mehrere Männer aus Österreich registriert

Wie "Heute"-Recherchen ergaben, sind auf dem Dating-Portal Herren im Alter zwischen 23 und 55 Jahren aus Wien, dem Burgenland, Niederösterreich und Salzburg registriert, umgarnen dort die Frauen mit "Simple family man" oder "Looking for a good Muslim wife".

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Heftig: Wir haben uns auf der Webseite als "Zweitfrau" angeboten, für die Anmeldung auf secondwife.com war nicht einmal ein Altersnachweis erforderlich. Zweitfrauen sind gefragt: Nach nur 95 Sekunden hat unsere "Zweitfrau" bereits ein Favorisierung bekommen.

Chaiwala (er sucht selbst nach einer Zweitfrau) findet an seinem Angebot nichts Unrechtes. Er ist überzeugt, dass Polygamie auch in Europa bald legal sein wird.

Mit seiner Partnervermittlung fördere man "altmodische und konservative Werte" – im Islam sind mehrere Ehefrauen ja explizit erlaubt. Seine Ehefrau ist über die Zweitfrausuche nicht begeistert, wurde von Chaiwala aber vor vollendete Tatsachen gestellt: eine polygame Ehe oder keine. Sie habe sich für ersteres entschieden, laut Eigenangaben freiwillig.

Mehrfachehen: In Österreich drohen bis zu drei Jahren Haft



Auf "Heute"-Anfrage heißt es aus dem Justizministerium: "Wer in Österreich bei aufrechter Ehe eine zweite Ehe schließt macht sich strafbar", so Staatsanwältin Mag. Britta Tichy-Martin.

Der dafür gültige § 192. StGB: Wer eine neue Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, obwohl er verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft führt, oder wer mit einer verheirateten Person oder einer Person, die eine eingetragene Partnerschaft führt, eine Ehe schließt oder eine eingetragene Partnerschaft begründet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(isa)