Kärnten

Urlaubspaar musste für Rückholung 600 Euro zahlen

Der AK-Konsumentenschutz schritt ein und holte Transport, Rückholkosten sowie das Geld für zwei entgangene Urlaubstage vom Reiseveranstalter zurück.

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Das Paar musste den Urlaub in Spanien wegen Corona abbrechen.
Das Paar musste den Urlaub in Spanien wegen Corona abbrechen.
istock/ Symbolbild

Der Pandemieausbruch verursachte bei Kärntner Pauschalreisenden Mehrkosten wegen vorzeitigem Urlaubsabbruchs. AK-Konsumentenschutz schritt ein und holte Transport, Rückholkosten sowie das Geld für zwei entgangene Urlaubstage vom Reiseveranstalter zurück. "Die Expertise der Konsumentenschutzexperten wurde im Pandemiejahr 2020 besonders in Anspruch genommen. Rund 14.300 Anfragen zu Reisethemen wurden beantwortet", betonte AK-Präsident Günther Goach.

Ein Kärntner Ehepaar erfuhr, während ihres Urlaubsaufenthaltes in Spanien am 15. März, aus den Medien, dass Reisende aufgrund des rasanten Anstiegs an Corona erkrankten Personen die Heimreise antreten sollten. Auf Nachfrage beim Reiseveranstalter informierte am Tag darauf das Österreichische Außenministerium die Betroffenen, dass das Ehepaar bereits für einen Rückflug durch den Reiseveranstalter registriert sei.

Zwei Tage vor Urlaubsende musste das Paar vorzeitig seinen Urlaub abbrechen und das Hotel Hals über Kopf in Richtung Flughafen verlassen. Wegen der übereilten Abreise und der außergewöhnlichen Stresssituation bezahlte das Ehepaar das vom Hotel bestellte Taxi zum Flughafen, obwohl der Transport zum Flughafen bei ihrer Pauschalreise inkludiert war.

600 Euro Repatriierungskosten

Nach der Landung in Wien bekamen die Reisenden noch eine Rechnung in Höhe von 600 Euro (Repatriierungskosten) für die Rückholaktion. Die Kärntner waren irritiert von den Kosten, beglichen diese aber schlussendlich. Das Paar versuchte erfolglos, die zusätzlichen Kosten des Transports zum Flughafen, des Rückfluges sowie das Geld für zwei Tage des entgangenen Urlaubs vom Reisedienstleister zurückzubekommen.

Daraufhin wandten sie sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. Nach mehrmaliger Intervention seitens der AK landete der Fall vor Gericht – mit Erfolg.

"Der Rückforderungsanspruch des Ehepaares war begründet, da am Urlaubsort unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, in diesem Falle laut WHO eine weltweite Infektionskrankheit, auftraten", erklärte Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschutzexperte. Die Kosten in der Höhe von rund 1.120 Euro (inkl. Zinsen) wurden ersetzt.

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