Österreich

Austrocontrol sucht nach Flugchaos noch den Fehler

Heute Redaktion
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Die Flugsicherung Austrocontrol versucht derzeit fieberhaft, die Gründe für die fehlerhafte Übermittlung von Flugplandaten zu finden. Man könne das ganze Ausmaß des Chaos noch gar nicht beziffern, hieß es von der AUA, die von der Situation besonders betroffen war. Montagfrüh hatte sich die Situation langsam wieder beruhigt.

Die Flugsicherung Austrocontrol versucht derzeit fieberhaft, die Gründe für die zu finden. Man könne das ganze Ausmaß des Chaos noch gar nicht beziffern, hieß es von der AUA, die von der Situation besonders betroffen war. Montagfrüh hatte sich die Situation langsam wieder beruhigt.

Noch ist der konkrete Grund für das Flugchaos nicht geklärt: "Nein, nach der Ursache wird noch gesucht", sagte Austrocontrol-Sprecher Markus Pohanka am Montag im Gespräch mit "heute.at". Das komplexe System der Flugsicherung müsse durchleuchtet werden, bis der Fehler entdeckt worden ist. Das werde nicht so schnell gehen, so Pohanka.

Man arbeite eng mit der Eurocontrol zusammen, um zu klären, wieso die Daten aus Brüssel, wo diese koordiniert werden, nicht automatisch nach Österreich übermittelt wurden. Durch eine "Ersatzschaltung" habe man das Problem beheben können, ohne die Ursache im Detail zu kennen, sagte Pohanka. Ein Angriff von außen wie etwa durch Hacker könne jedoch bereits jetzt ausgeschlossen werden.

AUA konzentriert sich auf Hilfe für Reisende

Die vom Chaos besonders betroffene Austrian Airlines hat sich mit der Frage, wer den Fluglinien entstandenen finanziellen Schaden wiedergutmacht, noch gar nicht beschäftigt. "Unsere Priorität liegt darauf, den betroffenen Fahrgästen zu helfen", sagte Pressesprecher Peter Thier gegenüber "heute.at". Die Unterbringung von Betroffenen in Hotelzimmern und Umbuchungen mussten vorgenommen werden.
Das gesamte Ausmaß sei noch "nicht abschätzbar". Die Konsequenzen müsste man mit allen betroffenen Parteien besprechen, es gebe eine gute "Partnerschaft am Flughafen", sagte Thier.

Ob Fluggäste Ausgleichszahlungen wegen Annullierungen oder Verspätungen einfordern können, ist noch unklar. Denn falls Passagiere an Fluglinien herantreten, könnten sich diese auf "außergewöhnliche Umstände" berufen.

In der EU-Fluggastrechteverordnung heißt es dazu:

"...(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären..."

(Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91)

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