Niederösterreich

Ausweis noch nicht da – Strafe für Lehrling im Zug

Ein 15-Jähriger aus NÖ erhielt eine Fahrgeldnachforderung der ÖBB. Dabei war sein Lehrlingsausweis noch in Arbeit – seine Mutter ist sauer.

Erich Wessely
Der Ausweis war noch nicht da: Lehrling sollte 135 Euro Strafe zahlen.
Der Ausweis war noch nicht da: Lehrling sollte 135 Euro Strafe zahlen.
privat, "Heute" (Symbol)

Verärgert wandte sich eine Mutter aus Niederösterreich an "Heute": Ihr Sohn wurde im Zug kontrolliert, er hatte (noch) keinen Ausweis dabei, weil dieser noch in Bearbeitung war und sollte Strafe zahlen. Die Mutter legte indes Beschwerde ein.

Rückblick: Der 15-Jährige, seit 1. September Lehrling, war am 6. Oktober um 14.51 Uhr im Zug in Leobersdorf (Bezirk Baden) kontrolliert worden. Der Teenager besitzt laut Mutter ein gültiges Topjugendticket: "Er hatte aber zu diesem Zeitpunkt noch keinen Lehrlingsausweis von der Firma bekommen", so die Mutter, die Wirtschafskammer-Lehrlingsstelle habe mit Verzögerungen zu kämpfen gehabt.

"Sehr unangenehm ermahnt"

Von den beiden Kontrolleuren sei er "sehr sehr ungut ermahnt worden", der 15-Jährige erhielt eine Fahrgeldnachforderung. Laut ÖBB-Homepage heißt es zu den Strafzahlungen: "Sollten Sie in Zügen des Nahverkehrs ohne gültiges Ticket angetroffen werden, fällt eine Fahrgeldnachforderung von € 105,- (bei sofortiger Barzahlung) an. Sie erhalten eine Bestätigung mit einer Fahrgeldnachforderungsnummer ausgestellt. Zahlen Sie nicht umgehend, erhöht sich der Betrag um eine Bearbeitungsgebühr (€ 30,-)."

Insgesamt sollte Lehrling 135 Euro zahlen.
Insgesamt sollte Lehrling 135 Euro zahlen.
privat

"Kann ja nur Schüler oder Lehrling sein"

Die Mutter erhob Einspruch gegen die Nachforderung und schickte eine Kopie des Lehrvertrages mit. Zudem beschwerte sie sich schriftlich gegen die Vorgehensweise der beiden Kontrolleure: "Weiters ersuche ich um eine dringende Schulung Ihrer Kontrolleure, die Worte der Dame und des Herren waren: 'Er könnte sich ja die Arbeitshose und seine Sicherheitsschuhe ausgeborgt haben können.' Mein Sohn hat sogar seine Eintrittskarte der Firma vorgewiesen und seinen Personalausweis! Ein 15-Jähriger kann ja wohl nur entweder Schüler oder Lehrling sein mit Arbeitskleidung!"

Es folgte ein reger E-Mail-Austausch mit den ÖBB (liegt "Heute" vor). Nach einer Prüfung des Falls hatten die ÖBB schließlich Einsicht: "Die Fahrgeldnachforderung (...) haben wir auf die Bearbeitungsgebühr für die nachträgliche Überprüfung eines Fahrausweises (gemäß Handbuch für Reisen mit der ÖBB Pkt. E.1.5.1.1.) reduziert", heißt es seitens der ÖBB, die Bearbeitungsgebühr mache 10 Euro aus.

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    Den Ausweis hatte der Lehrling noch nicht erhalten.
    Den Ausweis hatte der Lehrling noch nicht erhalten.
    privat

    Bearbeitungsgebühr zu zahlen

    Auch damit ist die Mutter aber nicht einverstanden, wie sie an die ÖBB schreibt: "Ich bin nicht bereit, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen und ersuche Sie, diese zu streichen. Wie ich schon mehrfach erwähnt habe, hat mein Sohn den Lehrlingsausweis von der Wirtschaftskammer erst gestern (Anm.: 17. Oktober) bekommen und somit konnte er sich auch nicht mit diesem ausweisen." Für die ÖBB bleibe es aber bei den 10 Euro: "Wir handeln hier entsprechend unseren Tarifbestimmungen. Die in unserer letzten Nachricht bekanntgegebene Entscheidung bleibt unverändert. Bitte verstehen Sie, dass es zu dieser Nachforderung keine weiteren Stellungnahmen der ÖBB-Personenverkehr AG geben wird", so eine Mitarbeiterin des ÖBB-Kundenservice.

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