Österreich

Autokauf & Digi-Vignette: Ausnahme für WU-Taferl

Heute Redaktion
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Die digitale Vignette ist, anders als die Klebevignette, kennzeichengebunden. Im Ex-Bezirk Wien-Umgebung darf man sein WU-Taferl beim Autokauf aber nicht mehr mitnehmen.

Ab morgen gilt nur noch die kirschrote Autobahnvignette – oder, erstmals seit heuer, die digitale. Der große Unterschied: Während die Klebevignette der Asfinag fahrzeuggebunden ist, läuft die digitale Alternative über das Kennzeichen.

Heißt praktischerweise: Beim Fahrzeugwechsel muss man sich keine neue kaufen, solange man das Kfz-Kennzeichen behält.

Doch was, wenn man das Kennzeichen beim Kauf eines Autos gar nicht behalten darf? Genau das ist nämlich der Fall bei den rund 90.000 Fahrzeugen, die in Niederösterreich noch mit "WU"-Taferl unterwegs sind.

Ausnahme bei Diebstahl, Totalschaden und Bezirkszusammenlegung

Für diesen Fall sowie bei Diebstahl des Autos oder des Kennzeichens, einem Totalschaden oder den Umzug in einen anderen politischen Bezirk kann das Taferl online selbst umregistriert werden. Die grundsätzliche Bearbeitungsgebühr: 18 Euro.

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"Im Fall der Bezirkszusammenlegung ist es wie bei Diebstahl oder Totalschaden. Die Kunden können hier nichts dafür. Deshalb wird die Bearbeitungsgebühr nach positiver Prüfung rückerstattet", klärt Asfinag-Vertriebsleiter Stefan Zangerle auf. Dafür sei extra das Gesetz geändert worden, die Bezirkszusammenlegung falle unter "vergleichbare Gründe" für eine Gebührenbefreiung.

Das Prozedere: Vignettenbesitzer mit neuem Taferl ändern die Kennzeichen-Angabe im Webshop, zahlen die 18 Euro Bearbeitungsgebühr und schicken ein Nachweisdokument an die Asfinag. Die 18 Euro werden anschließend bei positiver Prüfung wieder rückerstattet.

"Wir müssen das so handhaben, um Missbrauch zu vermeiden", so Zangerle.

(nit)