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Autorin reicht Vergewaltigungsklage gegen Trump ein

Mit "nicht mein Typ" hatte der frühere US-Präsident den Vorwurf der Vergewaltigung einer "Elle"-Kolumnistin dementiert. Eine Verleumdungsklage läuft.

E. Jean Carroll warf US-Präsident Trump im Sommer 2019 vor, sie in den 90er Jahren in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt zu haben.
E. Jean Carroll warf US-Präsident Trump im Sommer 2019 vor, sie in den 90er Jahren in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt zu haben.
Seth Wenig / AP / picturedesk.com

Minuten nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur verbesserten Ahndung sexueller Gewalt hat die Autorin E. Jean Carroll erneut Klage gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump eingereicht. Die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" wirft Trump vor, sie in den 1990er-Jahren in einem Luxuskaufhaus im New Yorker Stadtteil Manhattan in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Das Gesetz auf Staatsebene erlaubt Opfern sexueller Gewalt, auch noch Jahrzehnte danach Klage wegen sexueller Angriffe einzureichen.

Die Rechtsvertretung der Autorin reichte die Unterlagen auf elektronischem Weg ein. Sie verlangt Entschädigungs- und Bußzahlungen in nicht genannter Höhe. Carroll hatte den Vorwurf gegen Trump erstmals 2019 in einem Buch erhoben. Trump antwortete darauf, dass die Tat deshalb ausgeschlossen sei, weil Carroll "nicht mein Typ" sei. Wegen seiner Anmerkungen reichte Carroll Verleumdungsklage gegen den Ex-Präsidenten ein. Das Verfahren hängt jedoch in Berufungsgerichten fest, weil Richter klären müssen, ob Trump vor juristischen Konsequenzen für Äußerungen geschützt ist, die er als Präsident getätigt hat.

Bislang hatte die Autorin ihn nicht wegen des Vergewaltigungsvorwurfs verklagen können, weil nach den bisherigen Regelungen zu viele Jahre seit der mutmaßlichen Tat vergangen waren.

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    Donald Trump
    Donald Trump
    (Bild: EPA)